habe mich, da ich davon ausgehe dass ich bald Post bekommen werde etwas mit dem Thema Bund/Zivi auseinanderegsetzt. Kurzum: Ich will kein BW’ler werden. Bitte keine „Umstimmungstexte“, bringt eh nix.
Um zu verweigern muss ich ja den „Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer“ an das KWA stellen. Muss ich dies erst machen, wenn der Musterungsbefehl kommt, oder kann ich auch schon jetzt den Antrag stellen?
Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich auf jeden Fall zur Musterung muss, denn ich habe gelsen, wer untauglich ist, muss auch net zum Zivildienst?!
Vielen Dank schonmal für die Antworten!!
Grüße
Martin
Um zu verweigern muss ich ja den „Antrag auf :Anerkennung als
Kriegsdienstverweigerer“ an das KWA stellen. Muss ich :dies
erst machen, wenn der Musterungsbefehl kommt, oder kann :ich
auch schon jetzt den Antrag stellen?
Erst ab/beim Musterungstermin macht die Abgabe des Schreibens Sinn. Immerhin könnte der Kandidat ja ausgemustert werden
Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich auf jeden :Fall zur
Musterung muss, denn ich habe gelsen, wer untauglich :ist, muss
auch net zum Zivildienst?!
Stimmt. Spätestens bei der Zivildienststelle will man das Ergebnis des Musterungsbefunds sehen. Wer da als Augemusterter erscheint darf gar nicht erst anfangen.
Am Rand bemerkt:
es kann sogar ein Befund vorliegen, der einen von der Pflicht zum Musterungstermin befreit.
Kriegsdienstverweigerer" an das KWA stellen. Muss ich :dies
erst machen, wenn der Musterungsbefehl kommt, oder kann :ich
auch schon jetzt den Antrag stellen?
Erst ab/beim Musterungstermin macht die Abgabe des Schreibens
Sinn. Immerhin könnte der Kandidat ja ausgemustert werden
Ja, das hab ich mir auch gedacht - und hoffe selbiges auch
Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich auf jeden :Fall zur
Musterung muss, denn ich habe gelsen, wer untauglich :ist, muss
auch net zum Zivildienst?!
Stimmt. Spätestens bei der Zivildienststelle will man das
Ergebnis des Musterungsbefunds sehen. Wer da als Augemusterter
erscheint darf gar nicht erst anfangen.
Das wär praktisch *gg*
Am Rand bemerkt:
es kann sogar ein Befund vorliegen, der einen von der Pflicht
zum Musterungstermin befreit.
HTH
?? Was willst du mit HTH sagen?
mfg M.L.
Viele Grüße und Danke für die schnelle Antwort
Martin
Naja, jeder Arbeitgeber weiß aber, warum Zivildienst. Engament dadurch vielleicht nicht, aber ganz sicher soziale Kompetenzen aufgebaut.
Wenn man weder Zivildienst noch BW macht oder machen muss, hat man je nach Lebensplanung im Endeffekt aber mehr gekonnt.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Um zu verweigern muss ich ja den „Antrag auf Anerkennung als
Kriegsdienstverweigerer“ an das KWA stellen. Muss ich dies
erst machen, wenn der Musterungsbefehl kommt, oder kann ich
auch schon jetzt den Antrag stellen?
Formal darf der Antrag jederzeit gestellt werden.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich auf jeden Fall zur
Musterung muss, denn ich habe gelsen, wer untauglich ist, muss
auch net zum Zivildienst?!
Formal richtig.
Dein Vorgehen dürfte aber ungeschickt sein.
Bedenke:
viele BW’ler werden einfach nicht eingezogen, weil der Wehrpflichtigenbedarf geringer ist als das Angebot.
nahezu alle Wehrdienstverweigerer werden zum ZD herangezogen, weil der Bedarf größer ist, als das Angebot und auch aus politischen Gründen.
je nach Lebens-/Berufsplanung ist es für das berufliche Fortkommen oft am Günstigsten, wenn man keinen Dienst leisten muß.
Ferner habe ich vor vielen Jahren die Erfahrung gemacht, das die Musterung bei potentiellen und anerkannten Verweigerern nach anderen Kriterien läuft als bei BW’lern. Das darf zwar formal nicht sein, ist aber schwerlich nachzuweisen. Im Ergebnis werden Verweigerer nach meiner Erfahrung eher tauglich geschrieben und nicht ausgemustert.
Daraus folgt mein praktischer Rat:
Alle Infos zur Antragstellung einholen und einen Antrag versandfertig (bis auf das Datum) vorbereiten. Jährlich die Richtigkeit prüfen und nötigenfalls neu erstellen.
Bei der Musterung als „normaldummer“ Wehrpflichtiger ausgeben und bei der Frage nach Verweigerung mit dem Kopf schütteln. An der Beratung für die „Armeekarriere“ teilnehmen und sehr gedämpftes Interesse vortäuschen.
Ordentlich und fristgerecht Anträge auf Zurückstellung (z.B. wegen Ausbildung) und etwaiger Wehrdienstausnahmen stellen.
Verweigerungsantrag per Einschreiben/Rückschein an dem Tag zur Post geben, an dem der Einberufungsbescheid zugestellt wurde (Mit etwas Glück kommt der nämlich nie…) oder wenn die maßgebliche Altersgrenze gem. § 5 Wehrpflichtgesetz überschritten wurde. Letzteres ist eine Vorsorgemaßnahme für den Spannungs- oder Verteidigungsfall.