Hallo liebe Experten und Rechtsperten:wink:
Ich würde gerne wissen, bis zu welchem Zeitpunkt es der Bundeswehr rechtlich gestattet ist den Einzugtermin des Wehrdienstes wahrzunehmen?
Als hypotetisches Beispiel:
Anfang Juli und Anfang Oktober sind mögliche Termine zum Einzug. Eine Person beendet Mitte September Ihr 23tes Lebensjahr und war bis Anfang September zurückgestellt. Ist es nun der Bundeswehr erlaubt diese Person im Oktober einzuziehen wenn diese der Person vor Ihrem Geburtstag Bescheid geben aber der Einzugtermin nach dem Geburtstag ist?
Hoffe die Frage ist verständlich geschrieben…Danke schon mal im Voraus!
Viele Grüße Christian