Liebe/-r Experte/-in,
Hallo, ich habe noch einmal eine wichtige Frage:
Habe folgenden Text gefunden:
Sie müssen diesen formlosen Zurückstellungsantrag innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt des Grundes beziehungsweise spätestens 2 Wochen vor der Musterung bei der zuständigen Behörde einreichen.
Ich habe am Montag die Musterung. Ich mache seit Sep eine Ausbiludng zum Erzieher. Mir hat kein Mensch gesgat, dass ich das 2 Wochen vor der Musterung einreichen muss. Was passiert jetzt. Ich wohne in Baden Würtemberg ???
wo hast du denn den Text „… bis 2 Wochen vor der Musterung…“ gefunden? Vermutlich in deinem Musterungsbescheid, oder?
Den Termin hast du also ein wenig verpennt. Macht aber erstmal nix. Du musst nun in jedem Fall zur Musterung erscheinen, das hättest du wahrscheinlich vermeiden können, wenn du den Zurückstellungsantrag vorher eingereicht hättest.
Ich gehe davon aus, dass du den Antrag auch jetzt noch stellen kannst, dazu fragst du aber am besten den Wehrdienstberater, den findest du ebenfalls im Kreiswehrersatzamt, wo deine Musterung stattfindet.
Hallo,
das klingt nach einem ziemlichen Schlamassel, aber, und das ist jetzt nur meine persönliche Meinung da ich die Rechtslage nicht kenne, ich würde das so bei der Musterung sagen und nachreichen, ich denke nicht dass das ein Problem wird. Im schlimmsten Fall müssen Sie den Grundwehrdienst solange antreten bis der Fall bearbeitet ist, denke ich.
M.f.G.
Jan
Kann ich aber nicht ! Ich bin in der Ausbidlung ^^ achja ich habe vergessen das ich am Montag nicht nur die Musterung sondern auch eine EIGNUNSUNTERSUCHUNG habe? Ändert das was ?
ICh denke das ändert nichts, meistens ist die EU gleichzeitig mit der Musterung, dabei wird festgestellt, für welchen Einsatzbereich sie sich eignen. Ich würde einfach den Ausbildungsvertrag mitnehmen, die Situation vor Ort erklären und hoffen das es schnell bearbeitet wird, aber meistens ist man in solchen Fällen kulant.
Kann ich aber nicht ! Ich bin in der Ausbidlung ^^ achja ich
habe vergessen das ich am Montag nicht nur die Musterung
sondern auch eine EIGNUNSUNTERSUCHUNG habe? Ändert das was ?