Wehrdienst Bundsverfassungsgericht Klage

Hallo ich wurde vor kurzem gemustert und werde dem nächst eingezogen. Ich habe mir jedoch die Frage gestellt wiso müssen nur die Männer gehen? Immerhin verliere ich dadurch ein Jahr. Das der Wehrdienst unsinnig ist und man nach den ersten 3 Monaten meistens sowiso nichts mehr macht ist den meisten wahrscheinlich bekannt. Es wird darauf spekuliert das möglichst viele Zivildienst machen. Aber bei all der Gleichberechtigung in Deutschland, die ich persönlich sehr begrüße frage ich mich wiso müssen Frauen nicht? Sie kriegen Kinder zählt für mich heute nicht mehr, da man zur heutigen Zeit selbst bestimmen kann und viele auch garkeine Kinder mehr kriegen. Damit dieses Argument zieht müsste sich jede Frau sich verpflichten ein Kind zu kriegen. Das andere Argument ist der Körperliche nachteil der Frau, wenn der so groß ist machen Frauen halt je nach individueller Untersuchung halt als ersatz Zivilidienst. Weil so werde ich auf dem Arbeitsmarkt später benachteiligt mit einer gleichen Qualifikation wird die Frau mir wahrschinlich bevorzugt, weil sie jünger ist.
Daher Frage ich mich kann man dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, da hier gegen das Gleichheitsprinzip im Grundrecht verstoßen wird? Und wurde so etwas schon mal probiert?

Ja, tu das …
… das macht alle Jahre wieder irgend jemand und noch wurde immer wieder festgestell:

Sie kriegen Kinder

… und wenden am meisten Zeit auf für die Brutpflege. Dafür dürfen wird dann 12 Monate durch den Acker robben.

Das andere Argument ist der Körperliche nachteil der Frau

Nein, ist er nicht. Auch in der Bundeswehr hat es Frauen und bei anderen Armeen auch in der kämpfenden Truppe.

… mir wahrschinlich bevorzugt, weil sie jünger ist.

Na ja, das Jahr macht den Kohl nicht fett, der ist dick genug.

Und wurde so etwas schon mal probiert?

Wie gesagt, das wird immer wieder gemacht. Und irgendwann wenn z.B. genausoviele Männer wie Frauen Erziehungzeiten nutzen wird es auch durchkommen.

Gruß

Stefan

leider keine aussicht auf erfolg, bereits der antrag auf zulassung der VB wird abgelehnt werden.
über das thema hat das bverfg auch zur genüge entschieden, so schreibt es :

Das BVerfG hat den ersten Einwand in st Rspr entkräftet (BVerfG NJW 2002, 1709). Die ausschließlich auf Männer bezogene Wehrpflicht ist zwar weder mit den biologischen Unterschieden zwischen Mann und Frau begründbar, noch kann sie mit dem Argument gerechtfertigt werden, dass dadurch eine Benachteiligung von Frauen in anderen Lebensbereichen ausgeglichen werde.

entscheidender leitsatz:
Art 12a GG enthält aber eine gegenüber Art 3 Abs 2 und 3 GG gleichrangige Spezial- und Ausnahmeregelung, die auch Art 79 Abs 3 GG standhält.
Die Verpflichtung von Frauen zum Dienst mit der Waffe wäre jedoch völkerrechtlich nicht ausgeschlossen.

natürlich bleibt das gericht das argument für eine ungleichbehandlung (die keine ist) schuldig.

in zukunft wird es sowieso auf eine freiwillig wehrpflicht hinauslaufen; jedoch wird das erst nach deiner zeit der fall sein :smile:
viel spaß beim bund…