Wehrdienst entgehen?

Angenommen die männlche Person X lebt in einer Lebensgemeischaft mit Frau Y zusammen, die ein Kind (6) mit in die Beziehung bringt. Alle drei Personen leben seit kurzem gemeinsam in einem Haushalt. Die Miete wird in zwei Hälften jeweils von X und Y bezahlt. Ein Teil alleine ist nicht in der Lage die Miete und Lebenshaltungskosten zu finanzieren. Beide sind aber berufstätig.
nicht Person X ist in einer GmbH als einziger EDV-Fachmann tätig und kümmert sich um die Sicherheit im Netz, entwickelt Software für die Firma , betreut Mitarbeiter in der Firma und ist im Kundendienst außerhalb aktiv.
X bekommt jetzt einen Brief vom Kreiswehrersatzam mit dem wahrscheinlichen Termin der Einberufung.
Welche Möglichkeiten stehen Person X, eventuell auch mit Unterstützung des Unternehmens in dem er tätig ist, zu, dem Wehrdienst zu engehen? Unter welchen Vorraussetzungen ist man unabkömmlich? Wie lange gilt das? Hat die persönliche Lebenssituation von Person X einen Einfluss auf die Entscheidung des Kreiswehrersatzamtes?
Welche weiteren Schritte sind möglich/notwendig?
Was passiert im Falle der Einberufung mit der Wohnung, laufenden Verpflichtungen (finanziell und durch die Lebensgemeinschaft bedingt)?

Zusatz: Person X fühlt sich in der jetzigen Lebenssituation sehr wohl und leidet unter Angst vor dem Eintritt in die Bundeswehr.

Ab ins Forum von www.musterung.de, da gibt es kompetente Ratschläge.

Levay

Ps
Es könnte passieren, dass dir jemand aus diesem Forum hier rät, einen Anwalt für Sozialrecht aufzusuchen; ich persönlich schlage einen Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Wehrrecht aus. Das ist zwar kein Fachanwalt für Wehrrecht - so etwas gibt es einfach nicht -, aber „mehr“ faktische Spezialisierung wird dir kein Rechtsanwalt bieten können. Und was nützt dir ein Fachanwalt für Sozialrecht in Wehrrechtsfragen?

Lass dich nur nicht irritieren, sollte jemand sagen, nur ein „Fachanwalt“ (also für Sozialrecht) sei empfehlenswert.

Levay

Zusatz: Person X fühlt sich in der jetzigen Lebenssituation
sehr wohl

Vermutlich wird das heute schon als Ausmusterungsgrund reichen.
Da braucht man gar keinen Fachanwalt einschalten.

Früher nannte man solche Leute Drückeberger.

Früher nannte man solche Leute Drückeberger.

Jo, und du nennst sie vermutlich immer noch so. Spricht nicht für dich.

Leva

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Einfach beim Kreiswehrersatzamt anrufen und sich beraten lassen. Dafür sind die u.a. da.

  1. Wie alt bist du? Mit dem Zivildienständerungsgesetz wurden die Regelungen zur Einberufung geändert:
    Absenkung der Heranziehungsgrenze für den Grundwehrdienst vom 25. auf das 23. Lebensjahr, d.h. wenn jemand beispielsweise am 30.6. eines Jahres 23 wird, so kann er erstmalig zur „Juli-Ziehung“ nicht mehr dienstverpflichtet werden.
    Keine Heranziehung von verheirateten oder in eingetragenen Lebenspartnerschaften lebenden Männern oder Wehrpflichtigen mit dem Sorgerecht für mindestens ein Kind.
    Der Verwendungsgrad T3 ist entfallen. Mit T3 gemusterte Wehrpflichtige gelten nun als ausgemustert.
    Wehr- und Zivildienstpflichtige, die nach dem Erreichen der allgemeinen Hochschul- oder Fachhochschulreife eine betriebliche oder eine Beamtenausbildung aufgenommen haben, werden auf Antrag zurückgestellt.
    Wehr- und Zivildienstpflichtige können sich von der Dienstpflicht befreien lassen, wenn mindestens zwei Brüder ein ziviles oder militärisches Dienstjahr geleistet haben. (Quelle: Wikipedia)

  2. Die Bundeswehr zahlt dir im Rahmen ihrer Sozialleistungen eine Mietbeihilfe und wen ihr eine eingetragene Lebemnspartnerschaft führt oder verheiratet seid eine Mietbeihilfe bzw. eine zusätzliche Unterhaltssicherung. Leistungskatalog:
    http://www.bundeswehr.de/portal/PA_1_0_LT/PortalFile…

  3. Du kannst dich als Zeitsoldat verpflichten und verdienst deutlich mehr, wahrscheinlich sogar mehr als in deinem jetzigen Beruf.

  4. Du kannst den Kriegsdienst verweigern und Zivildienst leisten.

  5. Du kannst beim Roten Kreuz, beim THW usw. einen auf mehrere Jahre festgelegten Ersatzdienst leisten. Wochenend-Zivi sozusagen

  6. Du wirst Polizist.

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Einfach beim Kreiswehrersatzamt anrufen und sich beraten
lassen. Dafür sind die u.a. da.

Ich bitte dich! Es ist doch (auch) ein Kampf GEGEN das KWEA; da hole ich mir doch keinen „Rat“; abgesehen davon sind die natürlich nicht dafür da.

Levay