Vor allem darfst du nicht schreiben, dass du dich „entschieden“ hast, den Zivildienst abzuleisten. Es gibt nämlich exakt einen Grund, der es dir erlaubt, den Wehrdienst zu verweigern, und nur diesen einen: Wenn du aus Gewissensgründen außerstande bist, den Dienst an der Waffe zu leisten. Indem du sagst, dass du dich „entschieden“ hast, sagst du, dass du ein Wahlrecht zu haben glaubst; zack, das war es mit dem Antrag.
Im Internet gibt es übrigens viele Beispiele und Anleitungen und Hilfestellungen. Google ist dein bester Freund!