Hallo Leute ich habe mal eine Frage und zwar:
wenn jemand den Wehrdienst erfolgreich verweigert hat also Wehrdienstverweigerer ist und er auf einmal seine Meinung geändert hat, weil er z.B. einige positive Aspekte am Wehrdienst gefunden hat kann er dann den Wehrdienst doch machen also irgendwie einen Antrag stellen oder so.
Danke im Vorraus
Damian
Hallo,
lt. den vielen Schulungen, die man als Zivi dann so hat, wurde uns erzählt, dass dies möglich ist. Welchen Antrag man genau wo abgeben muss, musst du aber bei deinem KWEA erfragen, die wissen da genaueres.
Grüße
Hallo,
generell ist es möglich, sich doch noch zum Wehrdienst zu melden.
So zum Beispiel auch, wenn man nach dem Zivi eine Laufbahn beim Polizeivollzugsdienst einschlagen will. Auch dann kann man den Status als Kriegsdienstverweigerer durch einreichen einer erneuten Stellungnahme löschen lassen.
Fraglich ist in deinem Fall, wieweit der Verfahrensweg schon vorangeschritten ist. Leigen deine Unterlagen bereits beim Bundesamt für den Zivildienst oder noch beim Kreiswehrersatzamt, sprich, wurde der Status als Kriegsdienstverweigerer bereits erteilt.
Dann muss man einen entsprechenden Antrag bei der jeweiligen Behörde stellen, allerdings ist dies meist nicht mehr kurz vor dem Antritt des Zivildienstes möglich, da die Bearbeitung einfach zu lang dauert.
Mit freundlichen Grüßen
Saxony88
Verweigerung widerrufen, weil die Gewissensgründe (wobei in diesem Fall wohl eher die „gewissen Gründe“) die zur Verweigerung geführt haben nicht mehr vorliegen.
Gruß Andreas
generell ist es möglich, sich doch noch zum Wehrdienst zu
melden.
…dürfte nur niemanden interessieren, wenn jemand anerkannter Kriegsdienstverweigerer ist. 
So zum Beispiel auch, wenn man nach dem Zivi eine Laufbahn
beim Polizeivollzugsdienst einschlagen will.
Was hat das mit dem Wehrdienst zu tun? -Richtig, nichts.
Auch dann kann man den Status als Kriegsdienstverweigerer durch :einreichen einer erneuten Stellungnahme löschen lassen.
Nein, ein anerkannter KDV kann seine Verweigerung wegen Wegfall der Gewissensgründe widerrufen und verliert in diesem Moment den KDV-Status.
Fraglich ist in deinem Fall, wieweit der Verfahrensweg schon
vorangeschritten ist.
Nö, denn das steht im Eingangspost gfanz klar drin.
Dann muss man einen entsprechenden Antrag bei der jeweiligen
Behörde stellen, allerdings ist dies meist nicht mehr kurz vor
dem Antritt des Zivildienstes möglich, da die Bearbeitung
einfach zu lang dauert.
Unsinn, das ist jederzeit möglich! Auch nach dem Dienstantritt.
Gruß Andreas
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