Wehrdienst-zivildienst

Hallo,

habe 2 fragen

kann man zum wehrdienst bzw zivildienst eingezogen werden obwohl man das 25. lebensjahr vollendet hat ?(man hat in der zeit davor den zivildient bzw wehrdienst nicht vollendet)

ab dem 3.semester wird man nicht mehr eingezogen oder ? egal was passiert ?

Hallo

Ich hatte das ganze Theater durch und war darüber Experte in diesen Fragen geworden. Das ist jetzt aber schon so 7-8 Jahre her und mittlerweile kann sich einiges geändert haben.
Früher jedenfalls konnte man bis zum 27. oder 28. Geburtstag ohne weiteres eingezogen werden und bis zum 31. unter bestimmten Voraussetzungen.
Wenn man ein Drittel seiner Ausbildung oder seines Studiums hinter sich hat, kann man sich in der Regel zurückstellen lassen. Das muss man schriftlich beantragen. Ein Rechtsanspruch auf die Zurückstellung besteht allerdings nicht.
Ein Drittel ist meistens ein paar Wochen oder Monate mehr als 3 Semester, außer die Regelstudienzeit deines Studienganges beträgt 9 Semester.

Gruß, Tychi

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Hallo,
schau mal hier:
http://www.zentralstelle-kdv.de/aktuell20.htm

Ich denke das beantwortet deine Fragen.
Gruß
Brigitte