Hallo,
nehmen wir einmal folgenden Fall an:
Herr A ist 22 Jahre alt und hat nach seinem Abitur sich nach § 13a Wehrpflichtgesetz, zu 6 Jahren Wehrersatzdienst bei einer Hilforganisation verpflichtet. Die verpflichtung ist schon 2 Jahre her!
Herr A begann eine Ausbildung zum Gesundheits/ und KRankenpfleger, bei welcher er jedoch nach der 6 Monatigen Probezeit nicht übernommen wurde!
Er begann in einem anderen Krankenhaus die gleiche Ausbildung!In der Zwischenzeit erlitt Herr A jedoch einen Bandscheibenvorfall, der jedoch geheilt ist.
Diese Ausbildung ist sehr Lernintensiv, dass heisst Herr A. befindet sich wiederum in der Probezeit und lernt viel! Da er viel lernen will, würde er ungerne zur Holfsorganisation und dessen Dienstabend gehen. Der zugführer droht jedoch mit Konsequenzen, da ja eine Dienstpflicht besteht!
Nun zu meiner Frage:
Hat Herr A. irgendwie die Möglichkeit aus dem Wehrersatzdienst wieder vorzeitig herauszukommen??
Vielleicht da er sich in der Ausbildung befindet? (diese geht ja vor oder?)
Oder da er einen Bandschibenvorfall hatte und eh nicht gemustert werden könnte?
Oder geht das gar nicht, dass er aus der Verpflichtung früheitig wieder entlassen werden könnte, um somit in Ruhe seine Ausbildung zu absolvieren?
Mit welchen Konsequenzen hätte Herr A. zu rechnen, wenn er dem Dienst der Hilfsorganisation fernbleiben würde?
Weil Herr A. kanna ja nicht jedes mal einen Krankenschein der Hilfsorganisation vorlegen (diese will auch für jeden WochenendDienst im KRankenhaus eine Bescheinigung, oder wenn man z.B krank ist möchten diese sofort einen KRankenschein) Das kann ja nicht 6 Jahre lang so gehen! Herr A. hätte ja dann fast 2 Arbeitgeber!
Ich würde mich über ANtworten sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen