Wehrersatzdienst!

Hallo,

nehmen wir einmal folgenden Fall an:

Herr A ist 22 Jahre alt und hat nach seinem Abitur sich nach § 13a Wehrpflichtgesetz, zu 6 Jahren Wehrersatzdienst bei einer Hilforganisation verpflichtet. Die verpflichtung ist schon 2 Jahre her!

Herr A begann eine Ausbildung zum Gesundheits/ und KRankenpfleger, bei welcher er jedoch nach der 6 Monatigen Probezeit nicht übernommen wurde!

Er begann in einem anderen Krankenhaus die gleiche Ausbildung!In der Zwischenzeit erlitt Herr A jedoch einen Bandscheibenvorfall, der jedoch geheilt ist.

Diese Ausbildung ist sehr Lernintensiv, dass heisst Herr A. befindet sich wiederum in der Probezeit und lernt viel! Da er viel lernen will, würde er ungerne zur Holfsorganisation und dessen Dienstabend gehen. Der zugführer droht jedoch mit Konsequenzen, da ja eine Dienstpflicht besteht!

Nun zu meiner Frage:

Hat Herr A. irgendwie die Möglichkeit aus dem Wehrersatzdienst wieder vorzeitig herauszukommen??

Vielleicht da er sich in der Ausbildung befindet? (diese geht ja vor oder?)

Oder da er einen Bandschibenvorfall hatte und eh nicht gemustert werden könnte?

Oder geht das gar nicht, dass er aus der Verpflichtung früheitig wieder entlassen werden könnte, um somit in Ruhe seine Ausbildung zu absolvieren?

Mit welchen Konsequenzen hätte Herr A. zu rechnen, wenn er dem Dienst der Hilfsorganisation fernbleiben würde?

Weil Herr A. kanna ja nicht jedes mal einen Krankenschein der Hilfsorganisation vorlegen (diese will auch für jeden WochenendDienst im KRankenhaus eine Bescheinigung, oder wenn man z.B krank ist möchten diese sofort einen KRankenschein) Das kann ja nicht 6 Jahre lang so gehen! Herr A. hätte ja dann fast 2 Arbeitgeber!

Ich würde mich über ANtworten sehr freuen!

Mit freundlichen Grüßen

Nun zu meiner Frage:

Hat Herr A. irgendwie die Möglichkeit aus dem Wehrersatzdienst
wieder vorzeitig herauszukommen??

Grundsätzlich nein, er hat sich ja freiwillig dazu verpflichtet, anstatt die neun Monate Wehr- oder Zivildienst abzuleisten.

Vielleicht da er sich in der Ausbildung befindet? (diese geht
ja vor oder?)

Nein, der Ersatzdienst in Organisationen der zivilen Verteidigung ist explizit so ausgelegt, dass er neben einer Berufstätigkeit/Ausbildung/einem Studium o.Ä. ausgeübt wird. Anders wäre das über einen zeitraum von 6 Jahren wohl auch schwer möglich.

Oder da er einen Bandschibenvorfall hatte und eh nicht
gemustert werden könnte?

Wieso kann man deswegen nicht „gemustert“ werden? Eine Musterung ist eine ärztliche Untersuchung - nicht mehr nicht weniger. Es kann aber sein, dass ein Bandscheibenvorfall zur Dienstuntauglichkeit führt. An wen man sich in so einem Fall wenden muss sollte man allerdings wissen.

Oder geht das gar nicht, dass er aus der Verpflichtung
früheitig wieder entlassen werden könnte, um somit in Ruhe
seine Ausbildung zu absolvieren?

Es gibt Dinge, die man sich vielleicht vor einer (leichtfertigen) Verpflichtung über 6 Jahre überlegen sollte.

Mit welchen Konsequenzen hätte Herr A. zu rechnen, wenn er dem
Dienst der Hilfsorganisation fernbleiben würde?

Die Dienstleistungspflicht wird aufgehoben und zum mutmaßlich nächstmöglichen Zeitpunkt wird das zuständige Kreiswehrersatzamt den Wehrpflichtigen zum Wehrdienst einberufen. Übrigens für die vollen neun Monate, da du selbst deine Mitwirkung beendest.
Es gibt die Möglichkeit einer „genehmigten Unterbrechung“ der Mitwirkung im Zivil- und Katastrophenschutz, die maximal 6 Monate dauern darf und nur möglich ist, wenn die sechs Dienstjahre vor vollendung des 30. Lebensjahres abgeleistet werden (vgl. §13a WehrPflG)

Gruß Andreas