In einer Zeugenvernehmung in der es nicht um persöhnliche/private Intimsphere geht,kann man doch ohne weioteres eine zweite Person mitnehmen.dann müßte man doch auch ohne weiteres eine Tonaufzeichnung
dieser Zeugenaussage anfertigen dürfen,ohne das Schutzrechte des §201STGB verletzt werden??
Oder?
Hi Stephan,
Fragen ließen sich leichter beantworten, wenn klar wäre, wer „man“ ist - der Vernehmer, der Vernommene, ein Beschuldigter, der Staatsanwalt, ein Polizist? Also bitte Butter bei die Fische! Soviel Zeit muss sein, wenn es schon zu Anrede und Gruß nicht reicht. Oder glaubst Du, dass hier jemand das StGB rauskramt und nachschlägt, was der § 201 besagt?
Gruß Ralf
Hallo,
in verschiedenen Verfahrensvorschriften ist vorgesehen, dass die vernehmende Behörde Tonaufzeichnunggen von Zeugenaussagen anfertigen kann. Eine Tonaufzeichnung durch den Zeugen ist jedoch nirgend vorgesehen. Man kann zwar der vernehmenden Person den Vorschlag machen, dass die Vernehmung vom Zeugen aufgezeichnet wird, gegen eine Ablehnung dieses Ansinnens (und die wird wohl erfolgen) kann man aber nichts machen. Vor Gericht sind Tonaufzeichnungen nur für die Protokollführung durch das Gericht zugelassen (z.B. § 168a StPO, § 160a ZPO), private Tonaufzeichnungen sind jedenfalls ausgeschlossen.
Grüße, Peter
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Oder glaubst Du, dass hier jemand das StGB
rauskramt und nachschlägt, was der § 201 besagt?Gruß Ralf
Hallo Ralf,
wenn ein Jurist hier eine Frage beantwortet, wird er das Gesetz entweder im Kopf oder bei der Hand haben…
Grüße, Peter
Hallo!
In einer Zeugenvernehmung in der es nicht um
persöhnliche/private Intimsphere geht
§ 201 StGB stellt nicht auf den Inhalt ab, sondern nur auf die Tatsache, dass etwas nichtöffentlich gesprochen wurde.
weioteres eine zweite Person mitnehmen.dann müßte man doch
auch ohne weiteres eine Tonaufzeichnung
dieser Zeugenaussage anfertigen dürfen,ohne das Schutzrechte
des §201STGB verletzt werden??
Durch wen soll denn was aufgenommen werden? Für die Vernehmenden ist die Aufnahme zulässig, wenn das die StPO erlaubt, ansonsten ist die Aufnahme nur dann möglich, wenn die beteiligten damit einverstanden sind.
Frank.