Wehrpflicht

Liebe/-r Experte/-in,

ich hoffe Sie können mir weiterhelfen!

Meine Frage ist inwieweit das Kreiswehrersatzamt nachprüfen kann ob oder vielmehr seit wann ich wieder sozialversicherungspflichtiger Angestellter bin. Wenn ich vorher selbstständig war aber dieses Gewerbe noch als Hauptgewerbe führe!

Viele Grüße und Danke schonmal!

Hallo,

leider kann ich dir dazu keine verbindliche Antwort geben. Ich bin Berater für Kriegsdienstverweigerer und mir ist nicht bekannt wie weit der Datenaustausch des Kreiswehrersatzamts mit anderen Behörden geht.

Mit freundlichen Grüßen
Erwin Eisenhardt

ok…das ist kein problem!

Das problem ist folgendes!
ich war bisher vom wehrdienst zurückgestellt da ich selbstständig war und daher unentbehrlich im eigenen betrieb! seit 01.10. bin ich wieder im angestellten verhältnis ABER nur auf probezeit! im juni 2010 werde ich 25 und möchte daher die ganze geschichte bis dorthin hinauszögern um nicht eingezogen zu werden!

welche möglichkeiten sehen sie da?

Hallo,

einfach nichts machen. Für den Fall, dass es doch zu einer Einberufung kommt dann den KDV-Antrag stellen und hier alle Fristen ausnützen die bis es zu Anerkennung kommt.
Dann warten bis das Bundesamt für Zivildienst eine Einberufung ausspricht. Es ist einzuschätzen, dass Sie bis dahin 25 Jahre alt sind.

Gruß
Erwin Eisenhardt

ok…blöd ist nur das der schrieb vor 3 tagen gekommen ist! die BW will mich zum 01.01.2010 einberufen!

soll ich jetzt die KDV machen oder zuerst über andere wege gehn?

Das ist echt blöd - vor allem dass Sie das erst jetzt schreiben. Damit stellt sich eine ganz andere Frage.

Ich würde Ihnen in der Tat empfehlen jetzt den KDV-Antrag zu stellen.

ok…blöd ist nur das der schrieb vor 3 tagen gekommen ist!
die BW will mich zum 01.01.2010 einberufen!

soll ich jetzt die KDV machen oder zuerst über andere wege
gehn?

gut…danke jetz erstmal für die schnellen antworten!

jetz hab ich nur das problem das ich keine ahnung hab was ich da reinschreiben soll damit das auch durchgeht!
hab ständig angst das ich irgendwas vergesse oder falsch formuliere!

also soll ich jetzt nichts davon schreiben das ich immernoch unentbehrlich im eigenen betrieb bin!

Hallo,
üblicherweise gibt es keine Querverbindungen zwischen den Ämtern mit Ausnahme der Einwohnermeldeämter, die die Meldedaten weiterleiten.
Im Einzelfall kann das Kreiswehrersatzamt natürlich bei anderen Behörden um Auskunft nachsuchen und diese auch erhalten, sofern die anderen Behörden die Daten weitergeben dürfen. Routineabgleiche gibt es nicht.
Für Rückfragen melden Sie sich gerne auch über unsere Hotline (http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=19) bei der Zentralstelle KDV.
Viele Grüße
Peter Tobiassen

Das heißt also wenn ich jetzt noch einmal auf den einberufungsbescheid reagiere und zwar in form einer zurückstellung vom wehrdienst wegen unentbehrlichkeit im eigenen betrieb, dann könnte das durchgehn! OHNE das ich irgendwelche folgen zu erwarten habe da ich ja eigentlich seit 01.10.2009 wieder angestellter bin! mein gewerbe läuft ja schließlich trotzdem noch!

Ob Sie für Ihren Betrieb unentbehrlich sind, ergibt sich aus Ihrer Schilderung und dem Gutachten der IHK oder Handwerkskammer, das vom Kreiswehrersatzamt dazu eingeholt wird. Wenn die IHK feststellt, dass Ihre Angaben über die Unentbehrlichkeit zutreffend sind, werden Sie zurückgestellt.

dieser vorgang ist bereits ende 2008 schon einmal über die IHK geklärt worden! ich sollte mich jedoch darum kümmern eine vertretung für mich zu finden! was jedoch unmöglich ist!

heißt das jetzt das ich das gleiche noch einmal durchlaufen muss?

Die gleiche Prozedur ist nun noch einmal zu durchlaufen. Anders als Sie scheint die IHK aber der Auffassung zu sein, dass es durchaus die Möglichkeit gegeben hätte, eine Ersatzkraft einzustellen. Ansonsten hätte die Befristung der Zurückstellung ja keinen Sinn gemacht. Nun müssen Sie mit der IHK besprechen, warum das nicht klappen konnte oder nicht geklappt hat.

Die Zurückstellung wird ja von der IHK bzw. Bundeswehr grundsätzlich befristet.
Hab jetzt mit der zuständigen IHK telefoniert und die meinten ich soll einfach noch einmal diese Zurückstellung beantragen.
Jetzt hoffe ich nur das die IHK bzw. das Kreiswehrersatzamt nicht nachprüfen kann das ich eigentlich schon wieder im Angestelltenverhältnis bin!

Sie denken also das man das nicht nachprüfen kann/wird??

Ob das Kreiswehrersatzamt Ihre Angaben nachprüft, weiß ich nicht. Grundsätzlich können die natürlich eine Überprüfung vornehmen. Es gibt aber keine Routineanfragen bei anderen Behörden.