Wehrpflicht

Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine wichtige Frage Betreffs: Voladung Musterung

Ich habe bald bald meine MusterungIch mache momentan eine Ausbildung zum Erzieher.( Dauer 4 Jahre)

Bin gerade im 1 Ausbildungsjahr. Die Schulbescheinigung ist aber nur für ein Jahr ausgestellt. Nach diesem Jahr bekommt man ein Abschlusszeugnis für das 1 Jahr der Ausbildung. Das 1 Jahr ist so ein Praktikums und Orientierungsjahr und wird dann in die zweijährige Fachschule übernommen.

Wenn ich jetzt zum Bund muss können die dann einfach sagen, dass ich nach dem 1 Ausbildungsjahr zum Bund muss. Das wäre wirklich dumm, weil ich möchte in meiner Klassen bleiben und möchte keine unterbrechung in meiner Ausbildung.

Hoffe auf schnelle Antwort

Hallo,
du hast doch sicherlich einen Fragebogen zur Musterungsvorbereitung bekommen?
In den trägst du ein, das du dich im Moment in Ausbildung befindest und legst einen Nachweis bei.
Dann wirst du von der Musterung zurückgestellt.
Später kommen die eventuell noch einmal auf dich zurück, so wie bei mir.
Vielleicht stellt dir ja deine Schule einen Nachweis aus, das die Ausbildungszeit 4 Jahre beträgt.
Wenn die Musterung bei dir schon unmittelbar bevorsteht, dann nehme alle Unterlagen mit und stelle einen Antrag auf Zurückstellung.
So habe ich es gemacht, bin erst Jahre später erneut zur Musterung geladen wurden.

Hallo,

dann noch einmal eine Musterung machen ???

Das weiß ich leider nicht genau, nehme aber einmal an das du die Musterung mitmachst, aber erst später, wenn Überhaupt eingerufen wirst.
Ich musste damals die 1. Musterung nicht mitmachen, da ich in den Fragebogen zur Musterungsvorbereitung schon die hinderungsgründe angegeben habe, von daher wurde ich erst gar nicht zur Musterung eingeladen, sondern erst Jahre später als die Hinderungsgründe weggefallen sind.
Hast du schon einen Termin zur Musterung?
Was hat du denn in den Fragebogen geschrieben?

Hallo, der Fragebogen kam schon vor 1 Jahr, da habe ich noch gar nicht gewusst das ich die Ausbildung mache … Die musterung ist am Monatg :frowning:

Dann die Zurückstellung beantragen.
Siehe § 12 Abs.4.3 Wehrpflichtgesetz
´Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Eine solche liegt in der Regel vor,
a) eine zu einem schulischen Abschluss führende Ausbildung,
b) ein Hochschulstudium, bei dem zum vorgesehenen Diensteintritt das dritte Semester erreicht ist,
c) einen zum vorgesehenen Diensteintritt begonnenen dualen Bildungsgang (Studium mit studienbegleitender betrieblicher Ausbildung), dessen Regelstudienzeit acht Semester nicht überschreitet und bei dem das Studium spätestens drei Monate nach Beginn der betrieblichen Ausbildung aufgenommen wird,
d) einen zum vorgesehenen Diensteintritt zu einem Drittel absolvierten sonstigen Ausbildungsabschnitt oder
e) eine bereits begonnene Berufsausbildung

unterbrechen oder die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berufsausbildung verhindern würde.´

Hallo und wie macht man das alles ? Muss ich dann nicht zur Musterung???

Doch, zu Musterung musst du, denn du erfüllst nicht die Bedingungen zur Befreiung der Vorstellung (§ 2 Wehrpflichtverordnung)
Dort stellst du den Antrag auf Zurückstellung.
Den kannst du ja schon daheim in Ruhe formulieren, nicht die Nachweise vergessen.
Klingt kompliziert ist es aber nicht.
Du schaffst das schon.

Na für das 1 Ausbildungsjahr habe ich die Beescheinung aber für das 2,3 und 4 bekommen ich erst im Juni 2010 wenn ich das 1 Jahr geschaft habe. Ist das ein Problem ?

LG FLO

Hallo Florian,
für eine Berufsausbildung, und dazu gehört die Erzieherausbildung, werden Sie ab Ausbildungszusage zurückgestellt. Ob sich eine Ausbildung in Abschnitte teilt, spielt dabei keine Rolle. Die Zurückstellung erfolgt bis zum Abschluss der Gesamtausbildung. Wenn der Schule noch ein Anerkennungsjahr folgt, gehört auch das zur Ausbildung und die Zurückstellung erfolgt bis zum Ende dieses Jahres.
Sollte zunächst nur eine Zurückstellung für den ersten Ausbildungsabschnitt erfolgen, ist das kein Problem. Sobald Sie den Nachweis über den nächsten Abschnitt haben, wird die Zurückstellung verlängert.
Eine erfolgreichen Ausbildung wünscht Peter Tobiassen

Hallo Florian,

das hängt davon ab, ob die Ausbildung als Zusammenhängende Aufbildung zu sehen ist. Wenn ja, dann dürftest du nicht aus der Ausbildung heraus einberufen werden.

Grundsätzlich würde ich diese Auffassung annehmen. Dann würde nach ca. 1 !/4 Jahren die 1/3 Regelung gelten, wo die Unterbrechung der Ausbildung nicht mehr zuläsig ist.

Gruß
Erwin Eisenhardt

Hallo, kann ich mir so einen Zurückstellungsnantrag auch irgendwo ausdrücken und schon zu Hause aufsüllen ?

LG FLO

Nehme einfach alle Unterlagen mit.
Erkläre das dem Mitarbeiter alles das du die Bescheinigungen erst beskommst und nachreichst.

Hallo Florian,
es gibt keine Vordrucke. Sie können den Antrag frei formulieren und die Ausbildungsbescheinigung in Kopie beifügen.
Sie können den Antrag aber auch bei der Musterung „zur Niederschrift“ mündlich vortragen. Dann wird der Antrag dort ausgeschrieben und Sie übergeben die mitgebrachte Kopie der Ausbildungsbescheinigung.
Peter Tobiassen

Hallo, das Problem ist das ich erst eine Ausbildungsbescheinigung für das 1 Jahr habe. Die für das 2 und 3 bekommen ich erst im 2 Schuljahr. Die Erzieherausbildung ist eine Schuliche

Ist das ein Problem ?

Hallo, ein Freund von mir hat mir gesagt, das ich eigentlich im Sep als ich die Ausbildung angefangen habe es dem Bund hätten sagen müssen ??? bzw zwei Wochen vor der Musterung eine Zurückstellubenatragen. Stimmt das ? Ich habe das nicht gewuusst …

LG FLO

Nein, das ist kein Problem.

Hallo Florian,
diese Auskunft ist falsch. Bis zur Musterung entstandene Zurückstellungs- oder Befreiungsgründe sind bei der Musterung vorzutragen, nach der Musterung entstehende Gründe können jederzeit - spätestens natürlich bei Erhalt des Einberufungsbescheides - vorgetragen werden.
Gruß Peter Tobiassen