Wehrpflicht trotz Gewerbes?

Hallo,

angeommen, jemand ist Schüler und betreibt nebenbei ein Gewerbe.
Diese Person erhält einen Musterungsbescheid und muss zur Musterung antreten.

Jetzt meine Fragen:

  • Wird bei der Musterung berücksichtigt, wenn man ein Gewerbe betreibt?
  • Wenn man trotzdem besser als T3 gemustert wurde, hat man dann einen Anspruch, dass der Geschäftsführer bezahlt wird?
    Sonst müsste ja das Geschäft aufgelöst werden…
  • Wenn man T2 gemustert wurde, wie sieht es dann mit einer Klage aus, dass man wegen des Gewerbes nicht zum Bund kann?
    Bestehen Erfolgsaussichten?

Auch würden mich noch andere Gesichtspunkte im Zusammenhang mit Werpflicht und Gewerbetreibenden interessieren.

Ich würde mich über eine rege Diskussion zu diesem Thema sehr freuen.

Viele Grüße

Norbert

Hallo Norbert,

nette Frage - das „richtige“ Ergebnis würde mich auch einmal interessieren.

Nach meinem Empfinden würde ich sagen „Wehrpflicht“ ist „Wehrpflicht“ - warum sollte ein gewerbebetreibender Schüler anders behandelt werden wie ein nicht berufstätiger Schüler, Azubi oder Angestellter?

Andersrum - wenn natürlich ein Gewerbe / eine Existenz auf dem Spiel steht, kann es natürlich sien, dass andere Vorschriften gelten - wie neuerdings wohl auch bei Ehemännern, Vätern, dem dritten Sohn einer Familie, der wehrpflichtig ist …
Vielleicht ist es ja auch eine Ermessensentscheidung. Vielleicht, ob durch die Einberufung Arbeitsplätze gefährdet sind. Wer-weiss-das schon? Ich hab keine Ahnung - bin aber interessiert.

Hast Du die Frage schon mal beim Kreiswehrersatzamt gestellt?

Ich würde generell darauf tippen, dass auf das Gewerbe keine Rücksicht genommen wird. Drücke aber natürlich gerne die Daumen für eine andere Entscheidung.

Gruß
Molika

Hallo Norbert,

meine Antwort stammt aus dem Jahre 1993-1994, da ich damals bei der Bundeswehr war. Damals: Ganz klar - nein!

Es gab in meiner Einheit mindestens einen Gewerbetreibenden, der im Namen der Wehrgerechtigkeit trotzdem eingezogen wurde.
Der erhielt zwar Monatlich einen 5-stelligen DM Betrag vom Staat als Ausgleich, aber sein Gewerbe musste er trotzdem so lange dicht machen.

In Zeiten noch knapperer Kassen könnte sich hier was geändert haben. Interessant wäre natürlich zu wissen wie der Umfang deines Gewerbes ist und wie lange es schon besteht.
Sonst meldet doch jeder der nicht zum Bund will einfach ein Gewerbe an…

Gruß Ivo

Moin moin,

  • Wird bei der Musterung berücksichtigt, wenn man ein Gewerbe
    betreibt?

Grundsätzlich die beste Auskunft kann das Kreiswehrersatzamt geben. Wobei die Musterung mit der eigentlichen Wehrpflicht nichts zu tun hat.

  • Wenn man trotzdem besser als T3 gemustert wurde, hat man
    dann einen Anspruch, dass der Geschäftsführer bezahlt wird?
    Sonst müsste ja das Geschäft aufgelöst werden…
  • Wenn man T2 gemustert wurde, wie sieht es dann mit einer
    Klage aus, dass man wegen des Gewerbes nicht zum Bund kann?
    Bestehen Erfolgsaussichten?

Ich kenne nur Beispiele von Jungbauern, die gezogen werden sollten. Diese mussten sich einen Ersatz suchen, geben also in der Zeitung eine Anzeige auf:„Suche Verwalter für Bauernhof wegen Wehrdienst!“ und er kann sicher sein, dass sich keiner meldet, weil jeder weiss, dass er die Anzeige nur aufgeben muss, weil er zum Wehrdienst soll.

Da der Jungbauer also keinen Ersatz findet, wurde er in den mir bekannten Fällen auch nicht gezogen.

Grundsätzlich hängt es wohl auch vom Umfang des Gewerbes ab; wenn z. B. das KWA der Ansicht ist, dass man das Gewerbe weiterhin nebenher betreiben kann, wird es die Einberufung aufrecht erhalten.

Gruß

ALex
der schon bei seiner BW-Zeit nicht mehr an die Einberufungsgerechtigkeit geglaubt hat.

Habe mit einem Anwalt gesprochen
Hallo,

vielen Dank euch dreien für eure Antworten.

Ich habe jetzt mal mit einem Anwalt gesprochen und der meinte, dass ich die Musterung auf mich zukommen lassen soll.
Natürlich hat er mir auch den ein oder anderen Tipp gegeben :wink:
Er meinte, dass wir dann noch was machen können, wenn ich T1 oder T2 gemustert bin.

Dann lass ich mir mal im Januar die Eier kraulen und sehe dann weiter.

Weihnachtliche Grüße

Norbert