Hallo, mich interessiert gerade nach welchen Rechten ein Bundeswehrsoldat eine Abkommandierung zu einem Auslandseinsatz widerrufen kann?
für Z B. einen Reservisten oder FWDLer
Vielen Vielen Dank schonmal im Voraus!
Hallo, mich interessiert gerade nach welchen Rechten ein
Bundeswehrsoldat eine Abkommandierung zu einem Auslandseinsatz
widerrufen kann?
Gilt für Reservisten und FWDL gleichermaßen:
Wehrpflichtgesetz §6a Besondere Auslandsverwendung
„(3) Vor Bestandskraft des Einberufungsbescheides kann der gediente Wehrpflichtige seine Erklärung zur Teilnahme an besonderen Auslandsverwendungen allgemein oder für den Einzelfall jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf ist dem Kreiswehrersatzamt gegenüber schriftlich zu erklären. Nach Bestandskraft des Einberufungsbescheides ist der Widerruf ausgeschlossen. Stattdessen kann der gediente Wehrpflichtige beantragen, ihn von der Teilnahme an besonderen Auslandsverwendungen zu entpflichten; diesem Antrag ist stattzugeben, wenn die Heranziehung für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere, im Spannungs- und Verteidigungsfall eine unzumutbare Härte bedeuten würde.“
Kurz: Solange es keinen Einberufungsbescheid gibt kann eine Bereitschaftserklärung jederzeit widerrufen werden, nach Bestandskraft eines Einberufungsbescheides kann nur ein Antrag auf Entpflichtung gestellt werden.
Gruß Andreas