Wehrüberwachung, was bedeutet das für mich?

Hallo,

ich habe nun endlich meine Zeit beim Katastrophenschutz abgeleistet und habe daraufhin auch meinen Wisch vom Kreiswehrersatzamt bekommen, daß ich keinen Wehrdienst mehr ableisten brauche.

Jedoch werde ich darauf hingewiesen, daß ich weiterhin der Wehrüberwachung unterliege.

Was bedeutet das nun? Habe mich ein wenig eingelesen, daß bezieht sich doch alles nur auf diejenigen, die ihren Wehrdienst abgeleistet haben und ab und an mal zu einem Manöver eingezogen werden…!?

Was heißt das für mich, der keinen Wehrdienst geleistet hat und auch nicht mehr leisten muß?

Gruß,
Martin

Hallo Martin,

Wehrüberwachung hat mit Manöver erstmal nicht direkt was zu tun, sondern nur mit der „Wehrbereitschaft“:smile: Deutschlands. D.h. unser alles geliebter Staat möchte Dich schlicht und ergreifend finden, wenn er meint, er bräuchte Dich… (z.B. zur Katastrophenbekämpfung)

Das heißt, Du mußt der Meldestelle (ich denke bis zum 28. Lebensjahr) Deinen Standort mitteilen, wenn Du z.B. länger ins Ausland gehst…

Macht aber meines Erachtens kaum jemand…

Ist also nicht wirklich schlimm (bei der derzeitigen Lage…)

Jürgen

Hallo,
eigentlich bedeutet das gar nichts, ist quasi reine Formsache, solange der Verteidigungsfall nicht eintritt. Solltest du umziehen, solltest du die Meldebehörde (bei der du dich eh UMGEHEND zu melden hast) mitteilen, daß du der Wehrüberwachung unterliegst. Heutzutage gibt es aber bekanntlich Computer, daher wissen die das sowieso schon. Einen längeren Auslandsaufenthalt mußt du derangegebenen Behörde mitteilen bzw. ihn genehmigen lassen, das sollte aber im Merkblatt stehen, daß du sicher bekommen hast.

Cu Rene