Wei groß ist sie denn die Wohnung?

Wenn das noch nicht mal Fachleute richtig ermitteln können?

Der Eigentümerverband Haus&Grund hat in einem Praxistest eine Wohnung
von Fachleuten vermessen lassen. Die drei Experten kamen auf drei
verschiedene Zahlen mit Abweichungen von bis zu 16 Prozent.

tja
und ab 10 % darf die Miete gemindert werden und ihr Fachidioten weicht
schon untereinander um 16% ab. Das kann ja nun heiter werden.

Moin,

rein aus Neugier: Was nehmen Deine Experten fürs Vermessen?

Gruß Ralf

Meine waren das nicht, das waren die vom Haus & Grund beauftragten.

Hallo,
der BGH hat entschieden, dass bei Mieterhoehung die eine exakte Groesse der Wohnung angesetzt werden muss. Bei mehreren Berechnungsverfahren und unterschiedlichen Verfahren je nach Alter der bestehenden Mietvertraege.
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Ein Beschaeftigungsprogramm fuer Sachverstaendige, Anwaelte und Richter. Von Leuten die das nicht bezahlen muessen fuer Leute die das nicht bezahlen muessen.
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Als Beispiel wurde eine Wohnflaeche von xxx,35 Quadratmeter genannt. Die letzte Stelle dieser Zahlenangabe beschreibt die Flaeche zweier fingernaegel. Eine Wohnung muss also in Zukunft auf die Toleranz eines Fingernagels genau ausgemessen werden. Doppelte Tapete an der Wand ist dann vermutlich zu beruecksichtigen, unter dem Aspekt „Mieter aendert Wohnungsgroesse“.
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Ich wiederhole, ein Beschaeftigungspro…
Gruss Helmut

… von wem ?

0,01 m² sind eine Fläche von 10cm * 10 cm.

Mir dämmert, bei VW könnten ähnliche Verständnisprobleme beim Bestimmen der Schadstoffanteile im Abgas bestehen … >)

Grüße Roland

na ja, daemmern kommt demnaechst noch …

#Lerne lesen!

Moin,

ab 10 % darf die Miete gemindert werden

davon ist nirgends die Rede - bitte den Artikel nochmal lesen, langsam und sorgfältig. Es geht in dem Urteil nicht um Mietminderung, sondern um die Zulässigkeit einer Mieterhöhung.

Gruß Ralf

ok, ab 10 % Abweichung durfte gemindert werden, nun darf man mindern, wenn die Abweichung auch geringer ist.

Hi,

na ja, der Artikel zeigt eigentlich nur, dass auch beim Focus zwischen Lesen und Verstehen ein himmelweiter Unterschied liegt. Der Satz

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch können jetzt zahlreiche Mieter eine Mietsenkung fordern

ist so blöd, dass man ihn fast nicht mehr kommentieren mag.

Jeder Mieter kann jederzeit eine Mietsenkung fordern, warum auch nicht, vor allem, wenn er in einer Rechtsschutzversicherung ist. Sollte er die Forderung jedoch mit dem genannten Urteil begründen, schmeißt man ihn achtkantig raus, weil dieser Prozess einen Mieterhöhungswunsch behandelte. Zum Mitschreiben: EIne Mieterhöhung und eine Mietminderung sind nicht das Gleiche.

Gruß Ralf