Hallo,
vor vielen Jahren habe ich in meiner Ausbildung mal gelernt, dass bei abgekürzten Amtsbezeichnungen, wie etwa RR für Regierungsrat, die weibliche Form nicht als Endung angehängt wird, sondern durch ein Auslassungszeichen angezeigt wird, also dann RR’.
Nun habe ich im Grunde durchgängig immer wieder die Form mit Apostroph und weiblicher Endung („in“) gefunden.
Das scheint mir offensichtlich unsinnig, da das Apostroph ja eine Auslassung anzeigt, die dann aber nicht erfolgt. Meines Erachtens müsste es also entweder RR’ oder RRin aber nie RR’in heißen.
Meine mehr oder weniger orthografische Schlussfolgerung ist natürlich hier irrelevant und ich gehe davon aus, dass es eine verbindliche Regelung gibt, die ich aber leider nicht finden kann.
Könnte mir jemand sagen wie die offiziellen Regelung für NIEDERSACHSEN ist und wo das rechtlich geregelt ist?
Danke im Voraus
Werner