Weibliche Form für Abkürzungen von Amtsbezeichnungen in NIEDERSACHSEN

Hallo,

vor vielen Jahren habe ich in meiner Ausbildung mal gelernt, dass bei abgekürzten Amtsbezeichnungen, wie etwa RR für Regierungsrat, die weibliche Form nicht als Endung angehängt wird, sondern durch ein Auslassungszeichen angezeigt wird, also dann RR’.

Nun habe ich im Grunde durchgängig immer wieder die Form mit Apostroph und weiblicher Endung („in“) gefunden.
Das scheint mir offensichtlich unsinnig, da das Apostroph ja eine Auslassung anzeigt, die dann aber nicht erfolgt. Meines Erachtens müsste es also entweder RR’ oder RRin aber nie RR’in heißen.

Meine mehr oder weniger orthografische Schlussfolgerung ist natürlich hier irrelevant und ich gehe davon aus, dass es eine verbindliche Regelung gibt, die ich aber leider nicht finden kann.

Könnte mir jemand sagen wie die offiziellen Regelung für NIEDERSACHSEN ist und wo das rechtlich geregelt ist?

Danke im Voraus

Werner

Hallo Werner,

ich glaube nicht, dass es eine Vorschrift gibt, zumindest ist mir keine bekannt. Ich habe auch gerade nach kurzer Suche keine gefunden. Und mir sind beide von dir erwähnten Schreibweisen begegnet. In unserer schulinternen Telefonliste steht die von dir (eigentlich zu Recht) angeprangerte falsche Schreibweise, mit 'in. Hier hat jemand auch für die in-Endung ohne Apostroph plädiert, für [Bayern][1] scheint es auch eine offizielle Liste zu geben, in der die Schreibweise ebenfalls mit in hinten und ohne Apostroph ist.

Gruß
Christa
[1]: http://www.dienstrecht.bayern.de/gesetz/erlaeuterungen/tabelle_stmf.pdf

hi

bei uns (Ba-Wü) wird’s auch mit Deppenapostroph verwendet … korrekt wäre ein angehängtes n ohne i und ohne ’ (https://de.wiktionary.org/wiki/RDn, http://www.juristische-abkuerzungen.de/juristische_abkuerzungen_r.html)

RD = Regierungsdirektor - RDn= Regierungsdirektorin
RI = Regierungsinspektor - RIn = Regierungsinspektorin

Gruß H.

Hallo,

wer auch immer dieser Sebastian Einbock ist, aber mit Verlaub, woher nimmt er denn seine Weisheit her?
Wäre es RD’n, würde ich es noch einsehen, aber RDn ist ganz blödsinnig, das wäre ausgeschrieben „Regierungsdirektorn“.
RD’, da könnte man sagen, dass das Apostroph das weggefallene „in“ ersetzt, bei RDin wäre eben eine Ergänzung, also RegierungsdirektorIN, ebenso bei RD’n stünde das Apostroph für das weggefallene i.
Er gibt ein „Copyright“ an, wenn es der ist, dann sollte er als Dipl.-Jur. wissen, dass es in Deutschland kein Copyright gibt.
Eine Quelle seiner „Weisheiten“ gibt er auch nicht an. Ich weiß nicht …

Gruß
Christa

Hallo Christa,

ich gehe davon aus, dass es eine offizielle Regelung gibt.
Bei Amtsbezeichnungen hat sich eine Bürokratie noch nie lumpen lassen und irgendwas im Unklaren oder Belieben gelassen.

Aber auch mir war es bislang nicht möglich, die Rechstquelle zu finden.

ha! zumindest für Bayern hab ich was offizielles gefunden :grinning:http://www.dienstrecht.bayern.de/gesetz/erlaeuterungen/tabelle_stmf.pdf

Und das entspricht deinem und meinem Sprachgefühl - RDin ohne Strichle wär in Bayern richtig - in den meisten anderen Bundesländern wohl auch ., nur in Ba-Wü machens die Ministerien falsch (hab jetzt nicht alle durchgeschaut) … was Wunder wenn ein Land schondamit wirbt kein Hochdeutsch zu können :slight_smile: wobei das ja eher Zeichensetzung wäre :wink:

Schatzilein, das habe ich bereits gestern um 22:57h schon verlinkt. :wink:

Auffm Schlauphon seh ich das doch aber nicht - seufz …und am PC mach ich wer- ahnt-was nicht mehr auf wegen dieser besch… Werbefilme :-p

Warum, hat er keine Farbe? :wink: Der verlinkte Text ist rot. Und PDF-Dateien müssten eigentlich auch geöffnet werden können. Oder geht das bei dir nicht?