Hallo Jacky,
sinngemäßer Auszug aus VDE 0667 :
„Elektrozaunanlagen müssen so errichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für Menschen, Tiere oder Sachen ausgehen. Die Anlagen müssen sich soweit wie möglich ausserhalb der Reichweite von Kindern befinden. Sie dürfen soweit möglich keiner mechanischen Gefahr oder unbefugten Handlung ausgesetzt sein.“
Wenn ein Weidezaun tatsächlich derart schwere Verletzungen bei Deiner Tochter verursacht hat, so ist zu vermuten, daß gegen diese Errichtungsvorschrift grob fahrlässig verstoßen worden ist. Ich würde zusehen, daß ich sobald als möglich Beweise dafür sichere, daß diese Anlage eine hohe Gefährdung darstellt.
Das sollte man anzeigen, weil es in diesem Fall wirklich aussieht, als ob da Einer sich mit 230V selbst einen Elektrozaun gebaut hat.
Gruss,
Jürgen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]