ich habe einmal hier in diesem Form die Frage nach den Unterschieden zwischen „weigern“ und „verweigern“ gestellt. „Verweigern“ kommt mit einem Akkusativobjekt und „weigern“ oft mit einem „Infinitiv“. Aber wie sieht es aus, wenn beide „reflexiv“ verwendet werden.
Ich weigere mich, die Aufgabe zu erledigen.
Ich verweigere mir (mich?), die Aufgabe zu erledigen.
Im Reflexiv sind anscheinend die Unterschiede aufgehoben und beide Verben werden mit einem Infinitiv verwendet. Ist das richtig? Oder gibt es andere Differenzierungen?
Den Ausdruck ‚sich verweigern‘ benutzt man meist einfach so, ohne irgendwas weiter. Meist wird damit ausgedrückt, dass jemand überhaupt nicht zugänglich ist und eigentlich gar nicht mitarbeitet/mitmacht oder macht, was er tun soll.
Dein Satz: „Ich verweigere mich (nicht mir), die Aufgabe zu erledigen.“ kommt mir nicht falsch vor, aber jedenfalls unüblich. Bin mir nicht sicher darüber. Meist sagt man einfach: Ich verweigere mich.
Eigentlich wird dieser Ausdruck jedoch ganz selten in der 1. Person benutzt, meist in der 3. Person. Oft wird er in Bezug auf jemanden benutzt, der erzogen oder therapiert werden soll, das aber nicht will.
Betr.: ‚ich verweigere mir‘:
Wenn man den Dativ nähme, dann wäre das ja nicht reflexiv. Man kann noch den Dativ dazunehman, aber das ist dann eine andere Person. Damit sagt man, wer etwas von dem Satzsubjekt anfordert.
Also, man kann sagen: Sie verweigert sich ihm.
Mit diesem Satz ist meist gemeint, dass sie keinen Sex mit ihm haben will.
Den Dativ benutzt in diesem Zusammenhang nur jemand, der den Berliner Dialekt spricht. Der sagt dann: Ick vaweigere mir.