Weigerung der Unfallversicherung, zu zahlen

Liebe/-r Experte/-in,
Unsere Mutter (84 Jahre alt) hatte vor eineinhalb Jahren einen Sturz beim Aufstehen vom Küchenstuhl in ihrem Haushalt. Seitdem ist sie Vollinvalide und sitzt im Rollstuhl. Der Arzt hat in einem Gutachten für die Versicherung einen Sturz aus innerer Ursache diagnostiziert, weil sie angeblich für wenige Sekunden bewußtlos war,auch wenn mit apparativer Diagnostik diese Ursache lt Gutachten letzlich nicht geklärt werden konnte.
Ich war bei dem Unfall dabei,habe keinen Bewußtseinsverlust festgestellt. Meine Mutters letzte Erinnerung vor dem Unfall war,wie sie vom Stuhl aufstand. Danach erinnert sie sich, wie sie mit Schmerzen auf dem Boden liegt und nach mir ruft.
Aufgrund dieses Gutachtens weigert sich nun die private
Unfallversicherung, unserer Mutter eine Invalidenrente zu zahlen.
Wie kann meine Mutter die Versicherung dazu bewegen, zu zahlen ?
Für Tipps wäre ich dankbar.

…da hilft m. E. nur der Weg zum Rechtsanwalt.
MfG
claus

Hallo Alfredwilli21

leider kann ich Ihnen hier nicht weiterhelfen. Ich empfehle einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der sich in solchen Fällen auskennt. Eine Erstberatung dürfte nicht viel kosten. Die anfallenden Kosten jedoch vor der Beratung erfragen.
Vile Erfolg weiterhin, vielleicht erhalten Sie von anderen wewewa’s Usern eine bessere Antwort.
Grüße, Thomas W

Hallo Alfred,
um den Fall wirklich beurteilen zu können, müsste ich den kompletten Sachverhalt kennen (zu Grunde liegenden Bedingungen, vollständige Schaden-Akte, insbesondere das ärztliche Gutachten).

Versuchen wir es mal so:

Wie du schreibst scheint der versicherungstechnische Unfallbegriff (plötzlich, von außen auf Körper, unfreiwilliges Ereignis, mit Gesundheitsschädigung) und ein Invaliditätfall (das heißt eine dauernde körperliche/geistige Beeinträchtigung-die nach zwölf Monaten seit Unfall-weiterhin besteht) gegeben.

D.h. der Versicherungsfall wurde wohl nachgewiesen (die Beweislast dafür hättet Ihr).

Nun gibt es tatsächlich regelmäßigen den Ausschluss" Geistes-/Bewusstseinsstörung".

Diesen Ausschluss müsste nach dem Rechtsgrundsatz (jeder muss das beweisen, was für ihn günstig ist) die Versicherung beweisen.

Ob dieser Nachweis mit dem Gutachten erbracht ist, vermag ich von hier nicht zu beurteilen.
Aber so wie du schreibst, erscheint die Sache bei - kursorischer Prüfung o. dass ich dafür haften möchte - nicht aussichtslos.

In Abhängigkeit der zu erwartenden Leistung der Versicherung (Schadenhöhe) würde ich folgendes empfehlen:

Schadenhöhe unter 50.000 €:

Prüfe doch ob die Versicherung Mitglied beim Ombudsmann-e.V ist (www.versicherungsombudsmann.de)

Dort könntest du den Fall ohne Kosten (und für dich unverbindlich) i.d.R kompetent überprüfen lassen. Die Versicherung schließt sich in der Regel an (unter 5000,- zwingend).

Der Rechtsweg wäre danach für deine Seite immer noch frei.

Wobei auch hier eine anwaltliche Beratung im Vorfeld nicht schadet (Empfehlung: wenn, kläre vorab die Kosten).

Schadenhöhe über 50.000 €:

Hier würde ich dir in jedem Fall zu eim Anwalt raten (Kosten im Auge behalten und ich hoffe ihr habt wegen des Prozesskostenrisikos eine Rechtsschutzversicherung).

Auf Versicherungsrecht spezialisierte Anwälte zu finden ist allerdings nicht so leicht (spezialisierte Kanzleien vertreten in der Regel die Versicherungsgesellschaften). Aber da es hier mehr um eine Gutachter- /Beweis- Frage zu gehen scheint, ist das hier unter Umständen nicht vordergründig.

Ich hoffe konnte ein wenig weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen RFK

Leider kann ich da nicht mehr zu sagen, als bei einem passenden Anwalt nachzufragen. Die Versicherung wird wohl ihre Vorgaben haben und die richten sich dann nach dem Gutachten. Das Gutachten liegt in dem fall ja schwarz auf weiß vor.

Viele Grüße

Sorry, hier habe ich keine Erfahrungen!

Mit dieser Materie bin ich nicht vertraut. Ich bin mir sicher, dass ein anderer helfen kann.
Viele Grüße

Lieber Alfred
leider kann ich dir denn perfekten ratschlag nicht geben aber ich empfehle die einen anwalt mit dem passenden spezialgebiet aufzusuchen und einen kostenvoranschlag zu machen bei den beratungsgesprech könne Sie dir schon ungefähr sagen wie die aktuelle rechtslagen zu diesen fall aussieht und welch chancen du hast
LG alex