Weigerung des Vermieters zur Reparatur

Man stelle sich folgenden Fall vor:

Ein Vermieter kündigt seinem Mieter gegen Ende des Jahres 2009 den Vetrag zum 1.2.2010 (mit einer sehr fadenscheinigen Begründung aber das soll nun garnicht zur Debatte stehen). Am 4.1.2010 kommt der Mieter aus dem Urlaub zurück und bemerkt,dass die Heizung ausgefallen ist,daraufhin kontaktiert er den Vermieter der sich (bis heute) standhaft weigert die Heizung reparieren,da der Mieter ja sowieso zum 1.2. ausziehen müsste und dann die Wohnung inkl. Heizung generalsaniert wird. Laut Mietminderungstabelle stehen dem Mieter 75-100% Mietkürzung zu.
Ist es richtig,dass der Mieter nun
a) Schadenersatz verlangen kann,weil er 2 zusätzliche Heizlüfter aufstellen musste,weil die Temperatur in der Wohnung sonst durchschnittlich bei 4° läge und diese ja nunmal sehr viel Strom fressen den der Mieter normal nicht bräuchte.
b) Schmerzensgeld/Schadenersatz (weiss nicht genau welcher Begriff da nun genau anzuwenden ist) einklagen,da der Vermieter mutwillig und wissentlich die Gesundheit des Mieters gefährdet hat und seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist die Wohnung in einem gebrauchsfähigen Zustand zu halten.

In einer Diskussion unter 2 Jurastudenten war man sich einig,dass beides zutrifft nun wären noch andere Meinungen dazu gefragt.

Hallo,

Ein Vermieter kündigt seinem Mieter gegen Ende des Jahres 2009
den Vetrag zum 1.2.2010 (mit einer sehr fadenscheinigen
Begründung aber das soll nun garnicht zur Debatte stehen).

Wurde der Kündigung zugestimmt, bzw. nicht widersprochen wäre die gültig.

Am
4.1.2010 kommt der Mieter aus dem Urlaub zurück und
bemerkt,dass die Heizung ausgefallen ist,

;-(

daraufhin kontaktiert
er den Vermieter

gut

der sich (bis heute) standhaft weigert die
Heizung reparieren,da der Mieter ja sowieso zum 1.2. ausziehen
müsste und dann die Wohnung inkl. Heizung generalsaniert wird.

Hmm, das kann ja auch stimmen.

Laut Mietminderungstabelle stehen dem Mieter 75-100%
Mietkürzung zu.

Könnte so sein, wenn denn der M am Ausfall denn unschuldig wäre.

Ist es richtig,dass der Mieter nun
a) Schadenersatz verlangen kann,weil er 2 zusätzliche
Heizlüfter aufstellen musste,

Wenn oben genannte Bedingung erfüllt wäre, kann der M die

  • Mehrkosten - für die übliche Wärmeerzeugung fordern.

Das auszurechnen macht Spaß. :wink:

weil die Temperatur in der
Wohnung sonst durchschnittlich bei 4° läge und diese ja nunmal
sehr viel Strom fressen den der Mieter normal nicht bräuchte.

klar

b) Schmerzensgeld/Schadenersatz (weiss nicht genau welcher
Begriff da nun genau anzuwenden ist) einklagen,

Da keine Verletzung vorliegt wäre dies wohl eher nicht erfolgversprechend.

da der
Vermieter mutwillig und wissentlich die Gesundheit des Mieters
gefährdet hat

Der VM verweigert eine Leistung. Das kann der, wenn der VM die Konsequenzen trägt. Ob der VM dies auch darf wäre eine andere Sache. Es könnte sich auch ein (mit)verschulden vom M beim Heizungsauzsfall herausstellen.

Ob dies Rechts war, dürfen hier nur Richter beurteilen.

und seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist
die Wohnung in einem gebrauchsfähigen Zustand zu halten.

s. o.

Wenn der M dem VM noch Geld schuldet, könnte der M die Reparatur durchführen lassen und der VM könnte diesen Betrag verrechnen.

Ob es dabei eine Unverhältnismäßigkeitsklausel gibt, wegen weniger Wochen eine marode Heizung reparieren lassen zu müssen, wenn sowieso moderniesiert wird, kann hier vieleicht jemand anderer wissen.
(zB worldwidefab)

btw:
Emotionen sind nicht immer der richtige Ratgeber…

vlg MC

PS:
Auch nur eine Meinung, aber ianal.

Also gegen die Kündigung erging ein Widerspruch aber wie gesagt,dass soll hier nicht zur Debatte stehen.
Der M ist nach der mir bekannten Sachlage (ausnahmsweise gehts hier nämlich mal wirklich nicht um eine verklausulierte anfrage zu mir persönlich ^^) am Heizungsausfall vollkommen unschuldig.

zu a) dann wäre der Punkt ja soweit schonmal abgehandelt
zu b) Soweit bekannt hat der M bisher nur einen Schnupfen davongetragen,aber sollte nicht eigentlich schon die mutwillige Gesundheitsgefährdung durch den VM reichen,die der M nur durch erhebliche (allerdings zumutbare) Mehraufwendungen kompensieren konnte.

Der M schuldet dem VM kein Geld.
Zur Unverhältnismäßigkeit: Auch schon überlegt,aber da stellt sich,dann die Frage ob es sowas wie unverhältnismässigkeit bei einer Gesundheitsgefährdung überhaupt gibt oder ob dann der VM nicht zmd. selbst eine Ersatzlösung hätte anbieten müssen (also "lieber M du bekommst von mir einen/zwei Heizlüfter gestellt) - So musste der M nämlich nach den bekannten Angaben 5 Tage komplett ohne Heizung auskommen,bis 2 Freunde es geschafft haben für ihn die Heizlüfter aufzutreiben.

Hatte noch vergessen,dass noch eine weitere Sache zum Grundproblem hinzukommt:

c) Der M erhält von der ARGE eine monatliche Gesamtpauschale für Miete + Strom die nicht den gesamten Betrag abdeckt.Wird der Schadensersatz für den Strom nun einfach anteilig verrechnet (z.b. Miete + Strom = 500 Arge zahlt = 400 Mehrkosten = 10 - Arge erhält 8 M erhält 2)?

Zu den Emotionen: So sind wir Bayern halt ^^ temperamentvoll und manchmal etwas unbeherrscht.

Mfg und Danke für die schnelle Antwort :smile:

Hallo,

Wurde der Kündigung zugestimmt, bzw. nicht widersprochen wäre
die gültig.

eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die keiner Zustimmung bedarf. Mann kann gegen eine Kündigung rechtl. Schritte einleiten, wenn sie unbegründet oder rechtswidrig ist.

Zu deinem restlichen Sermon sage ich mal nichts.
Da fehlt mir die Zeit, aber den obigen Spruch konnte ich bei all meinem Stress nun wirklich nicht so stehen lassen.

Man kennt dich ja.
Bist du auch Beamter?

TM

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Hast natürlich so gesehen recht :wink: aber war ja wohl verständlich was er meinte - und wie gesagt soll der Grund der Kündigung und ob die jetzt angefochten ist oder nicht vollkommen irrelevant sein,weil der M sowieso zum 1.3. selbst gekündigt hätte (war übrigens schon vor der Kündigung durch den VM zum 1.2. eingegangen)

Beamter :wink:
Hallo,

Wurde der Kündigung zugestimmt, bzw. nicht widersprochen wäre
die gültig.

eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige
Willenserklärung, die keiner Zustimmung bedarf. Mann kann
gegen eine Kündigung rechtl. Schritte einleiten, wenn sie
unbegründet oder rechtswidrig ist.

ach
Habe sogar schon mal erlebt, das ein M einer fristgerechten Kündigung vom VM zustimmte, ganz in echt. Die wäre eben nichts mehr anzufechten da akzeptiert.

Zu deinem restlichen Sermon sage ich mal nichts.

na dann schreibe doch mal etwas…oder laß es

Da fehlt mir die Zeit, aber den obigen Spruch konnte ich bei
all meinem Stress nun wirklich nicht so stehen lassen.

??? Es wurde doch gar nicht behauptet, dass eine Zustimmung oder Bestätigung nötig wäre.

Nerven - blank, oder was? :smile:

Man kennt dich ja.

Schaue einfach mal in meiner Vita nach, da steht unabhängig von diesen Brettregeln noch einmal, soetwas wie eine Meinungsäußerung…

Bist du auch Beamter?

nein

Wenn das auch ein Schluß von sich selbst auf andere wäre…

Über Deine Vita liegt der Mantel des Geheimnisses.

vlg MC

Hallo,

Über Deine Vita liegt der Mantel des Geheimnisses.

ok, du hast gewonnen. Habe sie ergänzt.

vlg MC

Bitte nicht!

TM