Man stelle sich folgenden Fall vor:
Ein Vermieter kündigt seinem Mieter gegen Ende des Jahres 2009 den Vetrag zum 1.2.2010 (mit einer sehr fadenscheinigen Begründung aber das soll nun garnicht zur Debatte stehen). Am 4.1.2010 kommt der Mieter aus dem Urlaub zurück und bemerkt,dass die Heizung ausgefallen ist,daraufhin kontaktiert er den Vermieter der sich (bis heute) standhaft weigert die Heizung reparieren,da der Mieter ja sowieso zum 1.2. ausziehen müsste und dann die Wohnung inkl. Heizung generalsaniert wird. Laut Mietminderungstabelle stehen dem Mieter 75-100% Mietkürzung zu.
Ist es richtig,dass der Mieter nun
a) Schadenersatz verlangen kann,weil er 2 zusätzliche Heizlüfter aufstellen musste,weil die Temperatur in der Wohnung sonst durchschnittlich bei 4° läge und diese ja nunmal sehr viel Strom fressen den der Mieter normal nicht bräuchte.
b) Schmerzensgeld/Schadenersatz (weiss nicht genau welcher Begriff da nun genau anzuwenden ist) einklagen,da der Vermieter mutwillig und wissentlich die Gesundheit des Mieters gefährdet hat und seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist die Wohnung in einem gebrauchsfähigen Zustand zu halten.
In einer Diskussion unter 2 Jurastudenten war man sich einig,dass beides zutrifft nun wären noch andere Meinungen dazu gefragt.

