Wegen eines privat bedingten Umzugs der betreuenden Person in ein anderes Bundesland (650 km) ist es erforderlich, die 92-jährige betreute Person in ein Pflegeheim am neuen Standort zu verlegen. Die Krankenkasse weigert sich, dafür die Transportkosten zu übernehmen. Ist das rechtens?
Hallo,
ja, das ist (leider) rechtens, denn die Pflegeversicherung hat keine Fahrkosten in ihrem Leistungskatalog und auch die Krankenkasse ist dafür nicht zuständig weil es sich hier nicht um Fahrkosten anlässlich einer ambulanten oder stationären behandlung zu Lasten der Krankenkasse handelt.
Gruss
Czauderna
Hallo,
eine Ergänzung noch:
wenn man bei den Wohlfahrtsverbänden und Transportunternehmen am bisherigen und neuen Wohnort rumtelefoniert, findet man vielleicht eine kostengünstige Transportmöglichkeit: Caritas, Rotes Kreuz, Malteser, Johanniter …
Auch die Tatsache, dass in diesem Fall keine Versicherung zahlt, kann ggf. bei der Kostenfrage helfen.
Gruß
RHW