Guten Morgen!
Ein Arbeitsloser gibt bei seinem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit an, dass er aufgrund einer (nicht sichtbaren) Behinderung keine handwerklichen Arbeiten ausüben kann.
Der Sachbearbeiter hält dies für eine faule Ausrede und steckt den Arbeitslosen in einen Betrieb, der handwerkliches Geschick voraussetzt.
Nach einer Woche wird dem Arbeitnehmer wieder gekündigt, weil sich seine Aussage, keine Fingerfertigkeit zu haben, als wahr herausstellt. Gleichzeitig bekommt dieser Mensch von einem Arzt für Arbeitsmedizin eine Bescheinigung, dass er es nicht kann.
Das ganze legt der (nun wieder) Arbeitslose seinem Sachbearbeiter vor.
Trotzdem bekommt er Vermittlungsvorschläge für Arbeiten, die handwerkliches Geschick und Geschwindigkeit voraussetzen.
Darf der Arbeitslose weigern, sich dort zu bewerben?
Hinweis: Bei Vermittlungsvorschläge, die seinem Beruf entsprechen, hat sich der Arbeitslose beworben.
Neugierige Grüße und dankeschön schon einmal im Voraus
Michael Vogl