Muss der AG für den 25. sowie 26. Dezember Lohn bezahlen?
Es sind zwar ges. Feiertage, aber sie fallen am Wochenende…
Alle Jahre wieder *sing*
Ein Blick ins Entgeltfortzahlungsgesetz § 2 Absatz 1 bringt die Antwort: http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html
Zitat: Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt , hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Es war keine Arbeit geplant…also auch keine Entgeltfortzahlung im vorliegenden Beispiel…
Anders sähe es z. B. bei einem Verkäufer aus, der jeden Samstag arbeitet… hier fällt die Arbeit auf Grund der vorgeschriebenen Feiertagsruhe am 25.12. aus…also erhält er Entgeltfortzahlung…
Danke für die schnelle Antwort, die alles auf einfache Weise erklärt. Sternchen dafür.
Alle Jahre wieder *sing*
Tut mir leid, wenn sowas schon gefragt wurde, aber die Suchmaschine hat nicht geholfen.
Ausserdem kann es vorkommen, dass der AN die Stelle wechselt und zum 1. Mal eine Teilzeitstelle hat; dann ist alles neu und der AN hat keine Ahnung, wie alles ablaufen soll.
Nochmals danke für die Hilfe.
Schöne Feiertage auch,
MacD