Weihnachten ohne Heizung 25% Mietminderung?

Hallo,

durch Zufall bin ich auf folgenden Beitrag gestoßen:

Wenn die Heizung Probleme macht, könnte eine Mietminderung gerechtfertigt sein. Dem AG Frankfurt (Urt. v. 28.10.2011, Az. 33 C 588/11-76) nach stellt eine ausgefalle Heizung eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Wohnung zu dem vertraglich vereinbarten Zweck dar. Die Tatsache, dass die Heizung während der Weihnachtsfeiertage ausfällt, begründe eine Minderung von 25 % der Monatsmiete.

Quelle WissMit.com

Nun steht hier „während der Weihnachtsfeiertage“, was zur Annahme führt, dass es sich um einen Zeitraum von 3-4 Tage handelt.

Im § 536 Abs.1 BGB ist nun folgendes festgelegt:

Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt , oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. […]

Das führt mich zu der Schlußfolgerung, dass der Mieter für die 3-4 Tage selbst bei einer 100% Mietminderung maximal (bei angenommenen 4 von 31 Tagen) 13% der Dezembermiete nicht bezahlen müsste. Wie kommt das AG hier auf 25%?

Hat eventuell jemand Zugriff auf das komplette Urteil?

Gruß

Joschi

Hallo,

in Datenbanken habe ich es noch nicht gefunden, hier kannst du es anfordern:

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/port…

VG
EK

Hallo [EK],

ich danke dir und wünsch dir auf diesem Weg 'nen guten Rutsch.

Gruß

Joschi

Hallo,

dazu wirft sich mir auch noch eine Folgefrage auf.

Wenn es in Frankfurt für ca. 3 Tage 25% Mietminderung gibt, kann der VM die Restzeit, also 31Tage*25%-3 Tage = 4,75, abgerundet 4 Tage, mehr Zeit lassen, die Heizung instand setzen zu lassen.

Ist das im Sinne des Urteils so gewollt?

vlg MC