wer kennt sich ein bißchen aus mit den „Urlaubstagen“ an Weihnachten und Silvester. Mir ist bekannt, dass es sich bei beiden Tagen um Arbeitstage handelt und dass man einen Urlaubstag nehmen müsste, wenn man frei haben möchte.
Die Formulierung im Arbeitsvertrag lautet: Sofern Heiligabend auf einen Arbeitstag fällt, werden dem Mitarbeiter 8 Stunden bezahlte Freizeit gewährt. Sofern Silvester auf einen Arbeitstag fällt, werden 4 Stunden bezahlte Freizeit gewährt.
Lt. Arbeitgeber soll das bedeuten, dass wenn gearbeitet wird, volle 8 Std. statt der evetl. nur 4 Std. Arbeitszeit gerechnet werden. Wenn das Geschäft geschlossen bleibt (Betriebsurlaub) dann müssen alle AN einen UT nehmen.
Kann mir in diesem Forum jemand dazu helfen? Für die Mühe und Antworten vielen Dank im voraus!
Die Formulierung im Arbeitsvertrag lautet: Sofern Heiligabend
auf einen Arbeitstag fällt, werden dem Mitarbeiter 8 Stunden
bezahlte Freizeit gewährt. Sofern Silvester auf einen
Arbeitstag fällt, werden 4 Stunden bezahlte Freizeit gewährt.
Für mich würde diese Aussage bedeuten, dass wenn der 24.12. ein Wochentag (Arbeitstag) (Mo-Fr) ist, wird man ohne Urlaubstag freigestellt, wenn Silvester auf einen Wochentag (ARbeitstag( (Mo-Fr) fällt, der halbe Tag frei ist, also 4 Stunden müssen gearbeitet werden.
Soviel zu meinem Verständnis zu o. g. Wortlaut