Weihnachtsfeier in der Schule

Hallo,

na ja, grundsätzlich sind die Betriebe schon verpflichtet, ihre Azubis für die Dauer des Berufsschulunterrichts freizustellen (§15 BBiG). Auf Antrag ist es aber in bestimmten Fällen möglich, dass der Azubi wiederum von der Schule aus betrieblichen Gründen freigestellt wird. Das ist bei uns regelmäßig der Fall, wenn sie zu irgendwelche Lehrgänge geschickt werden, die „natürlich“ nur während des Berufsschulunterrichts (unsere haben Blockunterricht, sind also alle paar Wochen für 2-4 Wochen in der Schule) stattfinden können. Es ist dann schon blöd, wenn die für nur 2-3 Wochen in der Schule sind in dem Block, und davon eine Woche auf einem Lehrgang sein müssen.

Gruß
Christa

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Hallo Christa,

Stimmt. Grundsätzlich ist das so. Aber hier wurde eine Ausnahme gemacht und die scheint zulässig zu sein.
(Aber wir sind hier bei einem Nebenthema.)

Gruss
Jörg Zabel.

Das ist in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Wenn der Betrieb sagt: „Ich glaube, am letzten Schultag wird sowieso nicht wirklich unterrichtet, da kann der Lehrling besser bei mir arbeiten.“ dürfte das nicht so recht ziehen.
Diese Ausnahmeregelung ist eigentlich dafür gedacht, wenn z.B. ein Arbeitsteam auf Montage ist und der Lehrling dann entweder gar nicht mitfahren könnte oder extra für den Unterricht nach Hause fahren müsste. Auch ein „Wir haben aktuell viel zu tun, ich brauche hier jeden!“ ist eher ein Nachweis für schlechte Betriebsführung und nicht für die Notwendigkeit der Freistellung.

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Ja, ist aber eine nicht unübliche Denkweise bei Ausbildungsbetrieben. Und wenn wir unterstellen, dass ein solcher Ausbildungsverantwortlicher meint, dass das alles schon so richtig ist (und das meint er vermutlich, sonst würde er was anders machen) dann könnte der schon sauer sein, wenn der Azubi in der Zeit „nix anständiges*“ lernt.

Nur: die Azubis haben halt Berufsschulpflicht und da haben halt die Lehrer die Entscheidungsgewalt, was gelehrt wird. Und was mir an dieser Geschichte komplett sauer aufstößt: Genau das darf ein üblicher Rektor einem anrufenden Ausbildungsverantwortlichen auch mitteilen und damit ist das Problem vom Tisch! Dass der das „gegen“ den Lehrer verwendet spricht sowas von gegen den Rektor, aber dazu schrob ich an anderer Stelle schon viel.

*und damit ist explizit der relevante Lehrstoff gemeint, dass Azubis bei solchen sozialen Aktionen durchaus auch was lernen können, sieht unser bornierter Ausbildungsleiter nicht notwendigerweise ein

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