Weihnachtsfeier in der Schule

Liebe Experten!

Da es kein Brett „Beamtenrecht“ gibt poste ich mal hier, wenn das falsch ist, bitte verschieben!

Es geht um Folgendes:
Soweit ich das beurteilen kann ist es in fast allen Schulen üblich am letzten Schultag vor Weihnachten keinen Unterricht mehr zu machen, sondern kleine Weihnachtsfeiern mit den Schülern oder Filme gucken, zusammen frühstücken, Gang zum Weihnachtsmarkt.
Bitte korrigiert mich, wenn meine Wahrnehmung mich da trügt.

Ist das rechtlich irgendwie vertretbar?

Es scheint üblich zu sein, aber daraus leitet sich sicher kein Gewohnheitsrecht ab.
Kann man es einem Kollegium verbieten? Kann man es einem einzelnen Kollegen verbieten, wenn alle anderen Kollegen es machen?

Mich interessiert der rechtliche Hintergrund, aber auch Meinungen dazu.

Danke und Gruß, Diva

Hallo Diva,
heutzutage scheint man das mit der Schulpflicht nicht mehr so genau zu nehmen. Man denke nur an „Fridays for Future“. Die Veranstaltung wäre sogar viel glaubhafter gewesen, wenn sie zu schulfreien Zeiten stattgefunden hätte.
Ich wünsche guten Rutsch und alles gute im neuen Jahr.
Michael

Was genau wird einer Kollegin verboten? Der Gang zum Weihnachtsmarkt oder das Frühstück oder alles?

In jedem Fall ist die pädagogische Freiheit der Lehrkräfte in Deutschland aus gutem Grund sehr hoch, da muss schon etwas sehr extremes passieren, damit ein Gericht bereit ist, sich mit dem Thema zu befassen. Freilich hat ein Schulleiter Weisungsbefugnisse, aber auch er kann die pädagogische Freiheit der Lehrkraft nur sehr begründet einschränken.

Man beachte bitte auch, dass die Schule nicht nur die Aufgabe hat Inhalte von Schulbüchern in Kinderköpfe zu kriegen und soziale Ziele sehr wichtig sind.

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Das wäre die einzige Aktivität, bei der ich ein Problem sehe.

Ich sage nur Versicherung, Verletzung, Alkohol.

Also, im konkreten Fall geht es um Berufsschüler, die alle schon volljährig sind. Der Weihnachtsmarkt ist 300 m von der Schule entfernt und den Schülern ist klar, dass sie keinen Alkohol „während des Unterrichts“ trinken dürfen und haben dahingehend auch nichts versucht.

Bei dieser Argumentation stellt sich mir weiterhin die Frage, warum das den meisten Kollegen dann „erlaubt“ ist und ein einzelner Kollege sich dafür rechtfertigen muss und mit welchen Konsequenzen er da tatsächlich zu rechnen hat. Gerade, weil eine Kollegin vorher problemlos 4 Stunden Weihnachtsfrühstück mit der Klasse gemacht hat und sich dafür nicht rechtfertigen musste und auf dem Weihnachtsmarkt mehrere Kollegen mit ihren Klassen angetroffen wurden.

Reicht das für eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

Zum Thema Socialising hieß es vom Schulleiter, man solle das zu einer anderen Zeit im Schuljahr machen. Das finde ich nun unsinnig, weil zu den anderen Zeiten ja auch mal der Lehrplan erfüllt werden muss und dafür eben sonst kaum Zeit ist.

Eine Beschwerde eines Bürgers an den Vorgesetzten des Beamten wegen persönlichen Fehlverhaltens im Dienst?

Nö.

Der Vorgesetzte des Beamten kann jedoch ein Disziplinarverfahren einleiten.
Bei angestellten Lehrern geht das über eine Abmahnung, bei der man wie immer alle erdenklichen Gegenbeweise sichert und dann streng abzuwägen muss, ob man sich direkt dagegen wehrt.
Es ist oft strategisch weit sinnvoller, erst bei einer etwaigen, auf einer wackeligen Abmahnung fußenden Kündigung diese Beweise auf den Tisch zu legen.

Ähm, nee, jetzt hast du mich falsch verstanden. Es geht hier um Schule.
Ich meinte eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die der Schulleiter gegen einen Kollegen einreicht.

Es gibt hier keine angestellten Lehrer, alle verbeamtet.

Kann man einem einzelnen Kollegen ein Disziplinarverfahren wegen Besuch des Weihnachtsmarktes anhängen, wenn alle anderen Kollegen das unbehelligt tun können?
Was genau kann man da dem Lehrer eigentlich vorwerfen? Dienstpflichtverletzung, vermute ich, aber müsste da nicht auch bewiesen werden, dass die Schüler deshalb ihren Stoff nicht geschafft haben? Und wie ist es in diesem Zusammenhang mit dem o.g. pädagogischen Ermessen des Lehrers?

Hallo,

Wäre ich der Betroffene, würde ich um Daten, Zahlen, Fakten bitten. Wann habe ich wo gegen welche Vorschrift verstossen? Erst danach würde ich mich überhaupt zur Sache äussern.
Es gibt immer wieder die Situation, dass irgendwelche schwammige Vorwürfe in den Raum gestellt werden, wobei nassforsche Behauptungen als klare Rechtslage hingestellt werden. Und dann fühlt man sich schnell angegriffen, weil man mit Vorwürfen konfrontiert wird.
Bei konkreten Vorwürfen wäre zu überlegen, wo der Beschuldigte Hilfe bekommen kann und warum die Übertretungen Anderer nicht abgestellt werden (müssen).

Gruss
Jörg Zabel

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Daß vor Ferien (inkl. Weihnachten) nicht bis zur letzten Sekunde Unterricht gehalten wurde, war schon zu meinen Zeiten (und die sind nun auch schon ein paar Jahrzehnte her) nicht üblich. Es wurde beisammengesessen, es wurden Filme geschaut und Geschichten vorgelesen. Von „heutzutage“ kann also nicht die Rede sein. Ich würde sogar weitergehen, und festhalten wollen, daß es früher weitaus üblicher war, daß Eltern mit ihren Kindern ein paar Tage vor Ferienbeginn verreisten, um etwas Geld zu sparen, was heute praktisch kaum noch möglich ist. Von einem generellen Verfall der Schulpflichtsitten zu sprechen, geht also viel zu weit. Bzgl. FFF ist die Leidensfähigkeit in einzelnen Bundesländern und Schulen sicherlich unterschiedlich ausgeprägt, aber in einzelnen Fällen hört man durchaus, daß den Schülern ernsthafte Konsequenzen drohten:

Aber auch hier: wenn ich mich daran erinnere, wie oft wir bei blöden Fächern von der Möglichkeit Gebrauch machten, uns ab 18 selbst Entschuldigungen zu schreiben… So blöd, daß sie nicht merkten, was dahinter steckte, waren die Lehrer damals auch nicht.

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Huhu Diva,

ich kann Dir hier nur meine persönliche Einschätzung geben. Aber erstmal möchte ich zusammenfassen. Es gibt also mehrere Lehrer, die am letzten Schultag vor Weihnachten (? Oder schon vorher?) mit ihrer Klasse (alle >18 Jahre alt, alle über Alkoholverbot informiert) auf den nahe gelegenen Weihnachtsmarkt gehen. Und einem einzigen Lehrer versucht der Direktor da jetzt einen Strick draus zu drehen?

Das schreit für mich nach zwei Erklärungansätzen:

  1. der Direktor will den betroffenen Lehrer rausekeln und sammelt „Munition“ gegen den Lehrer
  2. bei diesem Weihnachtsmarktbesuch war im negativen Sinne was deutlich anders als bei den anderen Klassen. Also sowas wie, dass die Schöler gemeinsam mit dem Lehrer halt doch das eine oder andere Tässchen Glühwein gezischelt haben, dass es ne Schlägerei gab, dass die Nicht-Christlichen Schüler Riesentheater gemacht haben, dass versehentlich die eine oder andere Marktbude umgefallen ist - Du weisst was ich meine?

Sollte man Punkt 2) ausschließen können (das wäre dem betroffenen Lehrer ja vermutlich nicht entgangen), dann müsste man sich über Punkt 1) Gedanken machen. Und da schließe ich mich @Joerg_Zabel an: dann möge man sich erstmal die gemachten Vorwürfe anhören.

Gleichzeitig kann man ja mal unauffällig (so möglich!) mit den Kollegen, die ebenfalls mit ihren Klassen aufm Weihnachtsmarkt waren, plaudern. Vielleicht macht der Rektor auch denen Theater, die verschweigen das nur schamhaft?

Und ansonsten: Love it, change it, leave it (Jaja, leicht gesagt, ich weiss schon :wink: )

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Was würden denn Daten, Zahlen, Fakten hier anders machen? Es ist ja ne Tatsache, dass der Kollege mit der Klasse auf dem Weihnachtsmarkt war. Das waren aber auch andere Lehrer, die sich dafür nicht rechtfertigen mussten.

Die Sache ist die: Der Schulleiter versteckt sich hier hinter der Beschwerde eines Betriebes.
Der Klasse wurde 3 Wochen vor Weihnachten gesagt, dass sie für die Schulwoche rechtzeitig Beurlaubung beantragen sollen, falls sie im Betrieb behalten werden. Daran haben sich nur wenige Betriebe gehalten. Am letzten Schultag war dann nur die Hälfte der Klasse da.

Ich finde, der Schulleiter hätte dem Anrufer sagen sollen, er solle sich direkt an den Kollegen wenden. Und dass alle Lehrer dieser Klasse an diesem Tag keinen Unterricht gemacht haben.
Er hat sich aber nur an diesen einen Kollegen gewandt und kritisiert, dass er „einfach so“ mit der Klasse keinen Unterricht gemacht hätte.

Und da frage ich mich halt schon, ob der Schulleiter dem Kollegen tatsächlich einen Strick draus drehen kann und auf welcher Grundlage und ob er das dann tatsächlich nur gegenüber dem einen Kollegen machen kann und die anderen kommen „ungeschoren“ davon.

Grundsätzlich halte ich es ohnehin für gefährlich, Schülern und Betrieben immer wieder Raum für Beschwerden hinter dem Rücken von Kollegen zu geben. Die wissen dann, dass sie damit landen können und fühlen sich wichtig. Ich hab jahrelang diese Situation gehabt - bis beschlossen wurde, das Beschwerden immer erstmal an mich persönlich gerichtet werden müssen und dann erst an die Schulleitung. Von dem Tag an war Ruhe!

ich hab das Gefühl, dass sich hier Mobbing einschleicht.

Gruß, Diva

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Das ist wie bei der Polizeikontrolle, wenn man freundlich gefragt wird, ob man denn wisse, warum man angehalten wurde. Natürlich weiss man nicht :wink: Und so ist’s in dem Fall auch: erstmal rauskriegen, was denn nun in Rektors Augen überhaupt das Problem war. Oder bös gesagt: wissen, was der Gegner überhaupt weiss :slight_smile: Nicht dass man sich durch ne unbedachte Äußerung noch in irgendwas reinreitet…

Was bedeutet das denn? Sollten die Schöler an diesem Tag von der Berufsschule(?) beurlaubt werden, damit sie im Betrieb arbeiten können?

Ja, ist im Back-/Friseur-/Fleischergewerbe so, dass der Laden zusammenbricht, wenn die Lehrlinge aus dem ersten Lehrjahr nicht da sind… :wink:
Mit der Schulpflicht ist das natürlich nicht zu vereinbaren, aber ich verstehe es schon und wir drücken da sonst ein Auge zu. Nur wissen wir gern vorher Bescheid.

Es ist ein Faktum, dass der Kollege mit der Klasse auf dem Weihnachtsmarkt war und dass sich ein Betrieb darüber beschwert hat, dass derjenige so gehandelt hat.
Es ist genauso ein Faktum dass die Kollegin vorher 4 Stunden Frühstück gemacht hat mit der Klasse, sie muss sich allerdings nicht rechtfertigen vor der Schulleitung.

Was könnte das denn sein? Dass man zugibt, dass man auf dem Weihnachtsmarkt war? Das wissen ja drei andere Kollegen, die dort ebenfalls mit ihren Klassen waren.

Es geht darum, dass sich ein einziger Kollege dafür rechtfertigen soll, dass er mit der Klasse auf dem Weihnachtsmarkt war und sich ein Betrieb darüber beschwert hat.

Der Schulleiter hat einfach eine Handvoll Kollegen auf dem Kieker, das ist sehr offensichtlich. Und insofern hatte mich interessiert, wie weit er in diesem Fall dem Kollegen einen Strick draus drehen kann. Da geht es nicht um die Fakten allein, denn da haben sich viele Kollegen in gleicher Weise verhalten. Es geht darum, wie unterschiedlich der Schulleiter damit umgeht, je nachdem um welchen Kollegen es sich handelt. Und deshalb interessiert mich, wie weit er damit kommen kann.

Es war friedlich, alkoholfrei und die Schüler haben das „Socialising“ genossen.

Ist doch in dem Gespräch geschehen. Der Vorwurf lautet, dass sich ein Betrieb über den Gang zum Weihnachtsmarkt beschwert hätte. Dann sollte der Kollege rechtfertigen, warum er das gemacht hat. Das Angebot, dass der Kollege den Betrieb selbst anruft, wurde abgelehnt.

Die lachen sich kaputt darüber und können es gar nicht glauben, weil das doch normal sei am letzten Tag vor Weihnachten. Die Kollegin aus der gleichen Klasse versteht das auch überhaupt nicht, weil sie ja selbst mit ihnen 4 Stunden lang gefrühstückt hatte.

Für mich sieht das nach Mobbing aus.
love it = Da müsstest du mir erklären, wie ein Mobbingopfer das lieben soll. Ehrlich: Erkläre mir das bitte!!! Es ist immer so leicht gesagt, das Mobbingopfer ist selbst schuld. Bitte erkläre es mir!

change it = daran arbeiten wir ja gerade, aber dafür sammle ich hier Informationen. Aber es ist immerhin der Schulleiter, an dem man so leicht nicht vorbeikommt, und der bspw. reagieren kann mit Stundenplanverschlechterungen, usw. (das macht er auch und das droht er auch an, mir hat er übrigens auch schon mehrfach damit gedroht, mir die Friseurklassen oder die Mediatorenausbildung wegzunehmen).

leave it = Es gibt nicht in jeder Stadt Platz für Berufsschullehrer. Bei meinem Kollegen weiß ich es nicht, aber ich könnte in ganz Rheinland-Pfalz an keine andere Schule gehen und das Bundesland verlassen kann ich aus anderen Gründen nicht mehr.

Soll eine ganze Familie darunter leiden? Der Kollege hat Frau und Kinder und soll, weil er vom Schulleiter gemobbt wird, die Stadt verlassen wie ein Verbrecher? Oder er soll es schön finden, drangsaliert zu werden?

Bitte erkläre mir das!!!

Hallo,

Nein, ist es nicht.
Was ist geschehen? Da hat sich Jemand über die Person X beschwert.
Beschweren könnte ich mich auch, wenn mir Deine Nase nicht gefällt, oder wenn mich in der Stadt die Politesse „völllig zu Unrecht“ aufschreibt.
Nochmal Wo wurde wann gegen welche Regelung verstossen? Und was davon wäre in einem Disziplinarverfahren von Bedeutung?
Hier werden ja noch nicht einmal Behauptungen zu rechtlichen Regelungen hochgehoben, wir sind hier auf den Niveau „Deine Nase gefällt mir nicht“.

Wenn der Schulleiter das allerdings als Führungsstil so lebt, dann wird es Zeit, dass etwas dagegen getan wird. Hier sind wir jetzt bei Personalvertretung, Dienstaufsicht usw. Aber das ist ein anderes Thema.

Gruss
Jörg Zabel

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Jetzt erklärt sich das wohl.
Eine Beschwerde eines Betriebes, der seine Azubis zum Zweck des Berufschulunterrichts freistellen MUSS und daher (vielleicht auch angesichts eines Auftragsstaus) angesäuert ist, dass der Azubi dann eben doch nichts lernte, sondern auf dem Weihnachtsmarkt flanierte.

Wenn der Betrieb sich darüber offiziell bei der Schule beschwerte, dann ist es nun wohl doch eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Und bei begründetem Verdacht auf ein Dienstvergehen hat der Dienstvorgesetzte ein Disziplinarverfahren einzuleiten.
Der Rektor könnte sich schützend vor den Lehrer stellen und den Betrieb so „besänftigen“.
Der Ermessensspielraum ist nicht groß, hier z.B. die Regelung im Landesdisziplinargesetz NRW:

„Liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vor, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, hat die dienstvorgesetzte Stelle ein Disziplinarverfahren einzuleiten und die höhere dienstvorgesetzte Stelle hierüber unverzüglich zu unterrichten.“

Wenn der Rektor dies so sieht, dann muss er auch gegen die anderen „Weihnachtsmarklehrer“ so vorgehen, sobald er offiziell von deren Verhalten in Kenntnis gesetzt wird.

Da könnte er sich auf das Schulgesetz berufen. Nochmal ein Passus aus NRW (anderes Land, anderes Gesetz - ist ja klar!):

Die Schule vermittelt die zur Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen und berücksichtigt dabei die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. Sie fördert die Entfaltung der Person, die Selbstständigkeit ihrer Entscheidungen und Handlungen und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl, die Natur und die Umwelt. Schülerinnen und Schüler werden befähigt, verantwortlich am sozialen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, beruflichen, kulturellen und politischen Leben teilzunehmen und ihr eigenes Leben zu gestalten. Schülerinnen und Schüler werden in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (Koedukation).

Der Unterricht soll die Lernfreude der Schülerinnen und Schüler erhalten und weiter fördern.

Mit ein wenig Zeit, eine Argumentation vorzubereiten, wäre so ein Anruf wohl besser gewesen.

Der Rektor hätte durchaus Optionen gehabt, den Verdacht eines Dienstvergehens aus der Welt zu räumen und auf den Beschwerdeführer deeskalierend einzuwirken.

Ob er nun

  • den Kollegen nicht mag
  • Angst hat, dass sein „Abwiegeln“ im Falle einer Beschwerde bei der nächsthöheren Behörde negativ für ihn ausgelegt wird
  • keine Lust hatte (nenn es Bequemlichkeit oder Faulheit), sich schützend zu betätigen
  • keine Möglichkeit sah, den Ausflug als „schulisch angemessen“ zu begründen

wissen wir nicht.

Okay, wobei ich das ein klein wenig verstehen kann. Es scheint nunmal so zu sein, dass in dieser Art von Betrieben zumindest in der Zeit vor Weihnachten jede helfende Hand benötigt wird. „Muss“ der Betrieb den Azubi nun für die Schule freistellen (sprich: fehlt der dann) und nun vergnügt sich der Azubi nun aufm Weihnachtsmarkt, dann wäre ich als Cheffe auch sauer.

Das wäre ich übrigens auch, wenn der Azubi in der Zeit frühstücken täte - aber ich gehe in diesem Fall einfach davon aus, dass diese Information nicht zu dem sich beschwerenden Vertreter des Ausbildungsbetriebs durchgedrungen ist.

Für mich doch auch :slight_smile:

Nun, das ahne ich nicht, ob es für diesen Kollegen eine Möglichkeit gibt, sich mit der Situation zu arrangieren. Wenn nicht, nun, dann fällt diese Option flach.

Wie gesagt, weitere Möglichkeit. Vielleicht kann man den Schulleiter ändern (sei es, dass man ihm bewusst macht, was er da tut, sei es, dass er bei nächster Gelegenheit „ersetzt wird“)- wenn nicht, fällt auch diese Option flach.

Ja, auch da bin ich ganz bei Dir. Nur ist nunmal Mobbing nicht fair - und es mag Situationen geben, in der ein Jobwechsel mehr Vor- als Nachteile bringt. Ob das für Deinen Kollegen der Fall ist, vermag ich nicht zu beurteilen.

Die traurige Wahrheit ist nunmal, wenn er sich mit der Situation nicht abfinden kann (was ich absolut verstehe), es sich nicht ändern lässt, nur noch der Weg weg von dieser Schule bleibt. Sorry, ich hab das doch auch nicht erfunden. Und natürlich ist das tragisch, unfair und sonst noch alles…

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Hallo,

Eben nicht. Wenn ich es oben richtig gelesen habe, dann hätte es die Möglichkeit gegeben, die/den Berufsschüler/in „aus betrieblichen Gründen“ vom Berufsschulunterricht an diesem Tag freizustellen.
Wenn ein Betrieb sich dann hinterher beschwert ist das schon etwas schräg.

(Mittlerweile interessiert mich bei dieser Sache, ob es wirklich einen Anruf eines Betriebes gegeben hat, und ob sich da wirklich Jemand beschwert hat. Bisher kennen wir nur eine Aussage des Schulleiters.)

Gruss
Jörg Zabel

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