Weihnachtsfeier während der Dienstzeit

Hallo Experten,

angenommen, in einem Unternehmen wird täglich von 8:30 bis 17:00 gearbeitet, auch Freitags. Es wird ein- und ausgestempelt.

Nun findet einen Freitag die Betriebsweihnachtsfeier statt.
Sie beginnt um 11:00 vormittags und geht bis open end, voraussichtlich aber bis 19-20:00h.

Da die Feier außer Haus stattfindet, müssen die Mitarbeiter also um 11:00 ausstempeln, hätten also somit sechs Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto.

Haben sie einen Anspruch darauf, daß die Minusstunden wieder gestrichen werden? Gibt es dazu Urteile, Gesetzestexte etc.?

Vielen Dank & Grüße
Christian

PS: Um zusätzliche Überstunden nach 17:00 geht es natürlich nicht bei dieser Frage.

Hallo,

ist im vorliegenden Fall die Teilnahme an der Weihnachtsfeier verpflichtend für die AN oder freiwillig ?

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

die Frage stellen die MA gar nicht, eben weil es normale Arbeitszeit ist.

Der AG hat auch nur mündlich eingeladen: „Am x. ist Weihnachtsfeier. Es geht hier um 11:00 Uhr los.“ Einen Hinweis, daß die Teilnahme freiwillig ist, gab es auch nicht, nur, daß das Büro dann geschlossen ist. Die Möglichkeit, stattdessen zu arbeiten, besteht also nicht.

Somit gehen die MA natürlich davon aus, daß die Teilnahme Pflicht ist.

Gruß
Christian

Wäre es nicht am sinnvollsten am Freitag um 11 NICHT auszustempeln?! Der AG bzw. derjenige der Zugriff auf die Datenbank der Zeiterfassung hat soll anschließend, am Montag, die Ausstempelzeit auf das Ende der Weihnachtsfeier setzen bzw. auf das übliche Arbeitsende setzen, sollte es sonst zu Spannungen unter AG und AN kommen.

Hallo,

nach Schilderung der Umstände läßt sich das aus der Ferne nicht sauber arbeitsrechtlich bewerten. Wenn der AG einerseits die Feier nicht zur Pflicht macht, andererseits aber den Betrieb schließt, könnte zwar Annahmeverzug nach § 615 BGB vorliegen.
Es könnte aber evtl. als eine Art „Betriebsferien“ interpretiert werden, die ein AG durchaus - sofern kein BR existiert - in einem gewissen Umfang einseitig im Rahmen des Direktionsrechts anordnen kann.
Deswegen wird wahrscheinlich so etwas nur durch einen Fachmenschen (-anwalt) vor Ort geklärt werden können, der alle Umstände detailiert vorliegen hat und bewerten kann.
Die Frage ist aber, ob wenige Stunden pro Jahr dieses formale Vorgehen ggü. dem AG wert sind, sofern es nur dieses Problem gibt.
&Tschüß
Wolfgang

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Vielen Dank…
…an alle, die geantwortet haben!

Gruß
Christian

Hallo,

Und dann während der Arbeitszeit feiern statt zu arbeiten? Was genau soll diese Version denn bezügl. der Streitlösung bringen?
Gruß
loderunner (ianal)