Hallo zusammen,
mal angenommen, ein Einzelunternehmer betritt mit seinen
3 Vollzeitkräften
2 Teilzeitkräften
2 Auszubildenen
und seinen
12 geringfügig Beschäftigten, die jeden Monat ziemlich genau 400€ verdienen,
zur Weihnachtszeit ein Restaurant um dort die betriebliche Weihnachtsfeier zu begehen.
Könnte der fiktive Unternehmer die Kosten für Speis und Trank voll als Betriebsausgabe absetzen?
Gibt es eventuel Grenzen, besiónders bei den geringfügig Beschäftigten?
Vielen Dank für Ratschläge!
Euch allen eine schöne Weihnachtszeit
Michael