Weihnachtsfeier

Hallo zusammen,

mal angenommen, ein Einzelunternehmer betritt mit seinen

3 Vollzeitkräften
2 Teilzeitkräften
2 Auszubildenen
und seinen
12 geringfügig Beschäftigten, die jeden Monat ziemlich genau 400€ verdienen,

zur Weihnachtszeit ein Restaurant um dort die betriebliche Weihnachtsfeier zu begehen.

Könnte der fiktive Unternehmer die Kosten für Speis und Trank voll als Betriebsausgabe absetzen?

Gibt es eventuel Grenzen, besiónders bei den geringfügig Beschäftigten?

Vielen Dank für Ratschläge!

Euch allen eine schöne Weihnachtszeit

Michael

Hallöchen,

zur Weihnachtszeit ein Restaurant um dort die betriebliche
Weihnachtsfeier zu begehen.

Gibt es eventuel Grenzen, besiónders bei den geringfügig
Beschäftigten?

Sieht für mich nach einer stinknormalen Weihnachtsfeier aus, die als Betriebsveranstaltung gilt.

Sofern es sich um eine „echte“ Betriebsveranstaltung handelt ergeben sich regelmäßig keine Konsequenzen auf dem Gebiet der Sozialversicherung. Sollte die Veranstaltung aufgrund von mangelnder Üblichkeit oder wegen Überschreitens der Zuwendungsgrenze von 110 Euro/Arbeitnehmer oder anderen Tatbeständen steuerpflichtig werden, so kann eine Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG vorgenommen werden und dies löst wiederum Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung aus.

Erst wenn die Veranstaltung nicht als Betriebsveranstaltung gilt, wird es erst spannend in der Sozialversicherung, davon gehe ich aber im vorliegenden Fall nicht aus.

Greetz
S_E

Vielen Lieben Dank! owt
owt

gute Antwort!