Wer kann mir einen Paragraphen nennen oder einen Gesetzestext aus dem deutlich hervor geht, dass für den 24.Dezember und den 31. Dezember jeweils nur ein halber Urlaubstag genommen werden muß.
Vielen Dank im Voraus
Sandra
Wer kann mir einen Paragraphen nennen oder einen Gesetzestext aus dem deutlich hervor geht, dass für den 24.Dezember und den 31. Dezember jeweils nur ein halber Urlaubstag genommen werden muß.
Vielen Dank im Voraus
Sandra
Hallo,
soweit mir bekannt ist, gibt es dazu keine gesetzliche Regelung, denn das würde ja implizieren, dass der 24. bzw. 31. Feiertage wären, was bekannterweise ja nicht der Fall ist. Und halbe Feiertage gibt es nicht. Oder hat sich die Rechtssprechung hier mittlerweile geändert? 
Es handelt sich hierbei wohl vielmehr um eine freiwillige Leistung bzw. Freistellung durch den AG.
Hierzu ist der AV (oder Tarifvertrag falls vorhanden) zu befragen bzw. evlt. vorhandene Betriebsvereinbarungen. Wenn nichts vereinbart ist und der Chef 1 ganzen Tag Urlaub abverlangt, ist das ok. Auch wenn das dem AN nicht gefällt.
Sorry.
Viele Grüsse
Angela
Niemand
Hi!
Wer kann mir einen Paragraphen nennen oder einen Gesetzestext
aus dem deutlich hervor geht, dass für den 24.Dezember und den
31. Dezember jeweils nur ein halber Urlaubstag genommen werden
muß.
Niemand, da beide Tage völlig normale Arbeitstage sind!!!
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
LG
Guido
Danke ich habe es fast befürchtet, da mein AG ein Paragraphen-Reiter ist…
Grüße
Sandra
Sorry
Hi!
Sorry, hatte Deine Antwort noch nicht gesehen, als ich mit meiner anfing!
Aber stehen lasse ich sie trotzdem *fg*
LG
Guido