Weihnachtsgeld

Hallo,

wenn dein AN zum 15.07. in einer Firma anfängt und im AV steht, dass Weihnachtsgeld = 13. Monatsgehalt gezahlt wird, hat der AN dann schon im ersten Jahr Anspruch darauf, obwohl er erst nach dem 01.06. angefangen hat? ich hab da mal irgendwo was gelesen, dass es da diesne Stichtag gibt…?

Danke euch für eure Antworten!

Teddy

Hallo Teddy, was steht denn dazu wortwörtlich im Vertrag?

MfG

Hallo Teddy, was steht denn dazu wortwörtlich im Vertrag?

MfG

Hallo Xolophos,

da steht: „Der Arbeitnehmer erhält als Weihnachtsgratifikation ein 13. Monatesgehalt, das mit dem Novemberlohn ausbezahlt wird.“

Weiter vorn im Vertrag steht dann noch, dass alle Gratifikationen und Zulagen freiwillig und auch ohne Verpflichtung für die Zukunft gezahlt werden.

Hilft das?

Grüßle brummt Teddy

da steht: „Der Arbeitnehmer erhält als Weihnachtsgratifikation
ein 13. Monatesgehalt, das mit dem Novemberlohn ausbezahlt
wird.“

Weiter vorn im Vertrag steht dann noch, dass alle
Gratifikationen und Zulagen freiwillig und auch ohne
Verpflichtung für die Zukunft gezahlt werden.

Hilft das?

Hallo Teddy, sorry sehr späte Antwort.

Eigentlich verwunderlich, dass da nirgendwo was von anteiligen Zahlungen oder/und Rückzahlung für Fall X, Y, Z, steht. Gilt ein Tarifvertrag? Existiert vielleicht ne Betriebsvereinbarung zu dem 13. Gehalt?

Das mit dem freiwillig und ohne Verpflichtug, ist dafür da, wenn der Arbeitgeber mal dieses 13. Gehalt nicht mehr zahlen mag. Dann kann ers einfacher weglassen, als wenn er das nicht mit regeln würde.

MfG

Hallo,

wenn dein AN zum 15.07. in einer Firma anfängt und im AV
steht, dass Weihnachtsgeld = 13. Monatsgehalt gezahlt wird,
hat der AN dann schon im ersten Jahr Anspruch darauf, obwohl
er erst nach dem 01.06. angefangen hat? ich hab da mal
irgendwo was gelesen, dass es da diesne Stichtag gibt…?

Ja, kenne ich gut. Bei uns steht im TV, das MA X 6 Monate im Betrieb ununterbrochen(!)beschäftigt und das Arbeitsverhältnis am Stichtag 30 Nov noch bestehen muss.
Gruss X’Nedra

Danke euch für eure Antworten!

Teddy

Ja, kenne ich gut. Bei uns steht im TV, das MA X 6 Monate im
Betrieb ununterbrochen(!)beschäftigt und das Arbeitsverhältnis
am Stichtag 30 Nov noch bestehen muss.

Hallo X’Nedra, was bei euch im TV steht, würde für den Fragesteller nur gelten, falls rein zufällig dieser TV bei ihm auch gelten würde. Wahrscheinlichkeit? Ca. Null.

MfG