Hallo
ein Mitarbeiter, Herr ich-will-kündigen ist Angestellt bei Firma zu-wenig-lohn.
Er hat die Möglichkeit, ein neues Arbeitsverhältniss bei der Firma ich-zahl-mehr-lohn zu erhalten.
Nun stoßt er auf die Arbeitsvertragspassage :
Zitat :
"Darüber hinaus zahlt Firma XYZ eine freiwillige Gratifikation in Form von Urlaubs- und Weihnachtsgeld (…).
Vorraussetzung für die Zahlung ist, dass sich der MA am (…) 01.12. in einem ungekündigtem Verhältniss steht.
Bedeutet dies, dass wenn der Mitarbeiter zum 31.12.05 kündigt, kein Anspruch darauf hat ?!
Danke für die Rückmeldung… der BR weiß es nämlich auch nicht 
Gruß
Georg
Hallo,
hat er eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende (oder wg. Probezeit noch kürzer) kann er noch nach dem 01.12. zum 31.12. kündigen. Bei einer Frist von einem Monat zum Monatsende guckt er in die Röhre.
Da freiwillig, kann der AG die Sonderzahlung an Bedingungen knüpfen.
Gruß
S.J.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
hat er eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende (oder
wg. Probezeit noch kürzer) kann er noch nach dem 01.12. zum
31.12. kündigen. Bei einer Frist von einem Monat zum
Monatsende guckt er in die Röhre.
Da freiwillig, kann der AG die Sonderzahlung an Bedingungen
knüpfen.
Gruß
S.J.
Hi
Im Vertrag is vermerkt, das der Vertrag 4 Wochen zum 15. gekündigt werden kann oder 4 Wochen zum Kalendermonat…
Probezeit war keine mehr, da Vertrag von 03/03 war…
Die Kündigung wurde Ende September bereits eingereicht auf den 01.01.06
Wie sieht es aber nun mit der Klausel aus ?
Am 01.12. befindet sich der MA ja noch in einem Arbeitsvertrag… er geht ja erst 1 Monat später… ?
Gruß
Georg
Nö
Hi!
Probezeit war keine mehr, da Vertrag von 03/03 war…
Die Kündigung wurde Ende September bereits eingereicht auf den
01.01.06
Wie sieht es aber nun mit der Klausel aus ?
Am 01.12. befindet sich der MA ja noch in einem
Arbeitsvertrag… er geht ja erst 1 Monat später… ?
Er befindet sich aber nicht in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis!
Dass es erst zum 31.12. gekündigt ist, spielt keine Rolle!
LG
Guido
Gut,nun hab ich aber das hier gefunden :
Zitat:
Von der Rechtsgrundlage des Weihnachtsgeldes hängt es ab, welche Zwecksetzung maßgebend ist. Die Rechtsgrundlage kann insbesondere eine Stichtagsregelung vorsehen, nach der nur diejenigen Arbeitnehmer Anspruch auf Weihnachtsgeld haben , die sich am Stichtag in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden, also noch keine Kündigung ausgesprochen wurde (BAG, Az.: 6 AZR 324/88), oder sich in einem noch bestehenden Arbeitsverhältnis befinden, eine Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt also schon ausgesprochen wurde.
Zitatende
Wie darf man nun das hier auffassen ?
Quell-Link : http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=3…
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Die Rechtsgrundlage kann
insbesondere eine Stichtagsregelung vorsehen, nach der nur
diejenigen Arbeitnehmer Anspruch auf Weihnachtsgeld haben,
die sich am Stichtag in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis
befinden, also noch keine Kündigung ausgesprochen wurde (BAG,
Az.: 6 AZR 324/88), oder sich in einem noch bestehenden
Arbeitsverhältnis befinden, eine Kündigung zu einem späteren
Zeitpunkt also schon ausgesprochen wurde.
Zitatende
Wie darf man nun das hier auffassen ?
Hallo TheBlueSin, dass es darauf ankommt, was genau die Rechtsgrundlage (z.B. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, TV) sagt.
MfG
Im Arbeitsvertrag ist wie gesagt das hier vorhanden :
Vorraussetzung für die Zahlung ist, dass sich der MA am (…) 01.12. in einem ungekündigtem Verhältniss steht.
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Im Arbeitsvertrag ist wie gesagt das hier vorhanden :
Vorraussetzung für die Zahlung ist, dass sich der MA am (…)
01.12. in einem ungekündigtem Verhältniss steht.
Im Grunde könnte er ja da noch in einem ungekündigten Arbeitsverhätnis stehen, wenn er die Kündigung (was ja bei der Kü.frist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende gereicht hätte) erst am 02.12. abgegeben hätte.
Irgendwie bin ich mir da unsicher, wie das im Zweifelsfall interpretiert wird. 
MfG
Irgendwie bin ich mir da unsicher, wie das im Zweifelsfall
interpretiert wird. 
Genau das meine ich.
MfG
Der 02.12.05 wär zu spät gewesen,da der Arbeitgeber den neuen Vertrag ab dem 02.01.06 hat & eine Kündigungs-Frist von 4 Wochen zum Monatsende hat…
Die Unsicherheit von Dir kenn ich allzu gut…
Der Arbeitnehmer hat des seit heute über den Betriebsrat zur Klärung an einen Arbeitsrechtler weitergereicht.
Mich pers. macht dieses Urteil stutzig & ob das ne Auswirkung auf den Vertrag hat
Der 02.12.05 wär zu spät gewesen,da der Arbeitgeber den neuen
Vertrag ab dem 02.01.06 hat & eine Kündigungs-Frist von 4
Wochen zum Monatsende hat…
Wieso sollte das zu spät sein, wenn du 4 Wochen vom 31.12. abziehst?
MfG
Da ist nichts zu biegen!
Hi!
Der 02.12.05 wär zu spät gewesen,da der Arbeitgeber den neuen
Vertrag ab dem 02.01.06 hat & eine Kündigungs-Frist von 4
Wochen zum Monatsende hat…
2 plus 28 = 30 - passt noch!
Die Unsicherheit von Dir kenn ich allzu gut…
Da ist nichts zu verbiegen! Wenn der Arbeitnehmer zu früh gekündigt hat, ist das sein Bier! Es ist dumm gelaufen!
In nicht wenigen Unternehmen muss das Weihnachtsgeld sogar zurück gezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen bis zum 31.3. des Folgejahres verlässt…
Der Arbeitnehmer hat des seit heute über den Betriebsrat zur
Klärung an einen Arbeitsrechtler weitergereicht.
Mich pers. macht dieses Urteil stutzig & ob das ne Auswirkung
auf den Vertrag hat
Garantiert: NEIN!
LG
Guido