Liebe/-r Experte/-in,
unsere Firma zahlt uns jedes Jahr im November Weihnachtsgeld. Nun habe ich gehört wenn man einen bestimmten Anteil des Jahres da ist hat man anrecht auf dieses. zB wenn man im Oktober die Firma verlässt (Kündigung (selbst oder Firma) hat man da Anrecht ja oder nein?
Kann man dieses explizit irgendwo nachlesen?
Sowas ist typischerweise im Tarifvertrag geregelt. Falls es keinen gibt, hat AG ne eigenregelung verfasst.
Oooh, schwierig! Hallo erst mal… also wenn man selbst kündigt, oder man schuldhaft den Arbeitsplatz verliert, dann ist das 13. ME (Weihnachtsgeld) futsch!
Wird man betriebsbedingt gekündigt, bekommt man das 13 ME. Außer… der Arbeitgeber ist nicht tarifgebunden, leistet das 13 ME unter der Maßgabe … freiwillig, jederzeit wiederrufbar… dann braucht er es auch nicht bezahlen. Oder aber du bist nicht tarifgebunden, dein Arbeitgeber aber ist es… soll heißen, wenn du nicht in der Gewerkschaft bist und dein Chef muss es zahlen, dann braucht er es dir nicht bezahlen, weil du kein Mitglied der Tarifparteien bist und nicht tarifgebunden bist.
Na du siehst, es ist nicht ganz einfach…
Viel Glück!!
Hallo,
das stimmt leider nicht immer.
Wenn im Arbeitsvertrag oder im geltenden Tarifvertrag geregelt ist, dass das Weihnachtsgeld anteilig gezahlt wird, dann ist für jeden Monat 1/12 fällig (egal, ob man im Jahr geht oder während des Jahres kommt).
Wenn eine solche Regelung fehlt, dann kann es sein, dass das Weihnachtsgeld nur ganz oder gar nicht gezahlt wird.
Gruß, Bjørn Jagnow
Hallo,
also, das kommt, wie immer, darauf an. Gibt es eine tarifvertragliche Regelung? Wahrscheinlich nicht? Gibt es feststellbar, eine betriebliche Übung? Haben es z.B. andere in vergleichbaren Fällen bekommen? Grundsätzlich hast Du jedenfalls keinen Anspruch auf eine anteilige Auszahlung, siehe hierzu folgende Meldung http://www.management-praxis.de/recht/arbeitsrecht/k…
Viele Grüße
Peter
Hallo Thomas,
wo auch immer du das gehört hast: Fehlinformation.
Ist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt. Habe noch nie gehört, dass es Anteilberechtigung in dem von dir geschilderten Fall gibt. Im Gegenteil, wenn man bis 31.März kündigt oder gekündigt bekommt, muss man zurückzahlen (immer wiederkehrende höchstrichterliche Rechtsprechung).
Richtig finde ich das auch nicht, aber leider ist es so!
Gruß
Brigitte
Liebe/-r Experte/-in,
unsere Firma zahlt uns jedes Jahr im November Weihnachtsgeld.
Nun habe ich gehört wenn man einen bestimmten Anteil des
Jahres da ist hat man anrecht auf dieses. zB wenn man im
Oktober die Firma verlässt (Kündigung (selbst oder Firma) hat
man da Anrecht ja oder nein?
Kann man dieses explizit irgendwo nachlesen?
Hallo,
es kommt auf mehrere Faktoren an:
- Was steht im Arbeitsvertrag?
- Ist es wirklich Weihnachtsgeld oder ist es eine Tarifliche Sonderzahlung?
- Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Leistung, aber vielleicht gibt es eine Betriebsvereinbarung?
Vielleicht kannst du mir ja die fehlenden Infos geben und dann schauen wir weiter…
Liebe Grüße
Uschi
Hallo Thomas Platz,
üblicherweise existiert zum Weihnachtsgeld eine Betriebsvereinbarung.
Details über die Zahlung oder Nichtzahlung stehen i.d.R. dann dort.
Sofern das Weihnachtsgeld tariflich geregelt ist, steht Näheres im entsprechenden Tarifvertrag.
In der Praxis ist es häufig so, dass der Mitarbeiter am 31.12. d.J. in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen muss und nicht vor dem 31.3. des Folgejahres ausscheiden darf.
Eine generelle (gesetzliche) Regelung, die für alle gilt gibt es leider nicht.
Sollte es bei Euch einen Betriebsrat geben, mal dort nachfragen.
Liebe Grüße