Weihnachtsgeld

Wenn jemand Weihnachtsgeld bekommt und im nächsten Jahr die Firma wechseln möchte wie lange darf dann der „alte“ Chef noch diese zulage zurückverlangen ? Oder ab wann kann derjenige ohne etwas zurückzahlen zu müssen wechseln ?

Wenn jemand Weihnachtsgeld bekommt und im nächsten Jahr die
Firma wechseln möchte wie lange darf dann der „alte“ Chef noch
diese zulage zurückverlangen ? Oder ab wann kann derjenige
ohne etwas zurückzahlen zu müssen wechseln ?

Hallo,

soweit ich informiert bin , kann ein AG bis einschl. 31.3. des nachfolgenden Jahres das gezahlte Weihnachtsgeld zurück fordern.
Du kannst dich aber sicher auf der Handwerkskammer bzw. der IHK schlau machen.

Gruß

Thomas

Hallo,

Das 13. Monatsgehalt ist eine tarifvertragliche Leistung. Wie lange der AG das Geld zurückverlangen kann steht da drin.

Mit kollegialen Grüßen
Michael

Wenn jemand Weihnachtsgeld bekommt und im nächsten Jahr die
Firma wechseln möchte wie lange darf dann der „alte“ Chef noch
diese zulage zurückverlangen ? Oder ab wann kann derjenige
ohne etwas zurückzahlen zu müssen wechseln ?

Das 13. Monatsgehalt ist eine tarifvertragliche Leistung. Wie
lange der AG das Geld zurückverlangen kann steht da drin.

Gefragt war nach dem Weihnachtsgeld, welches nicht identisch ist mit dem 13. Monatsgehalt. Beim Weihnachtsgeld handelt es sich um eine Sonderzahlung, beim 13. MG um eine Sonderzahlung mit Entgeltcharakter. Dieses ist für das Jahr des Ausscheidens anteilig entsprechend des Auszahlungszeitpunkt zu zahlen.

Weihnachtsgeld hingegen kann, entsprechend der Rückzahlungsklauseln im Tarif- oder Arbeitsvertrag, auch rückwirkend ganz oder teilweise zurückgefordert werden.

Gruss
Schorsch

Hallo Ingolf (= freundliche Anrede)

Wenn jemand Weihnachtsgeld bekommt und im nächsten Jahr die
Firma wechseln möchte wie lange darf dann der „alte“ Chef noch
diese zulage zurückverlangen ? Oder ab wann kann derjenige
ohne etwas zurückzahlen zu müssen wechseln ?

Entscheidend ist, was vertraglich (AV, TV) diesbezüglich wirksam vereinbart ist. Ist gar nichts dazu vereinbart, kann der AG auch nichts zurückverlangen.

Gruß,
LeoLo

Hallo

Gefragt war nach dem Weihnachtsgeld, welches nicht identisch
ist mit dem 13. Monatsgehalt. Beim Weihnachtsgeld handelt es
sich um eine Sonderzahlung, beim 13. MG um eine Sonderzahlung
mit Entgeltcharakter. Dieses ist für das Jahr des Ausscheidens
anteilig entsprechend des Auszahlungszeitpunkt zu zahlen.

Weihnachtsgeld hingegen kann, entsprechend der
Rückzahlungsklauseln im Tarif- oder Arbeitsvertrag, auch
rückwirkend ganz oder teilweise zurückgefordert werden.

Soweit schon korrekt. Der Klarheit wegen sollte noch hinzugefügt werden, daß die Formulierung in AV, TV, BetrV zweitrangig ist. Nicht überall, wo 13. Monatsgehalt drauf steht, ist auch 13. Monatsgehalt drin. Die Bezeichnung der Sonderzuwendung allein ist für ihren Charakter nicht maßgebend. Ob also eine Gratifikation, eine Jahresabschlußgratifikation oder ein 13. Monatsgehalt gezahlt werden soll, entscheidet nicht die Bezeichnung der Parteien, sondern die Rechtsnatur der Sonderzuwendung, die aufgrund der vertraglichen Grundlage (AV, TV, BetrV) auszulegen ist. Handelt es sich um ein sogenanntes „echtes 13. Monatsgehalt“, dann kann dies nicht zurückgefordert werden. Ob der AN Anspruch auf die volle oder nur anteilige Zahlung hat, hängt vom konkreten vertraglichen Wortlaut ab.

Gruß,
LeoLo

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