Guten Tag,
Guten Tag, ein arbeitgeber gewährt ein komplettes 13. moantsgehalt als weihnachtsgeld. beides wird in einer abrechnung zusammengefasst und ganz normal erstmal versteuert. durch den doppelten betrag erhöhen sich ja nun deutlich -neben der lohnsteuer - auch die sozialversicherungsbeträge des ARBEITNEHMERS auf der abrechnung, die ja normalerweise annähernd durch 2 geteilt werden (arbeitgeber/arbeitnehmer). wie ist das nun beim weihnachtsgeld, welches ja quasi ein „geschenk“ des arbeitgebers ist. wird auf der weihnachtsgeld abrechnung ebenfalls halbe-halbe gemacht, was die sozialversicherungsbeiträge angeht? dankeschön und mfg
jack