Guten Tag,
ein arbeitgeber gewährt ein komplettes 13. moantsgehalt als weihnachtsgeld. beides wird in einer abrechnung zusammengefasst und ganz normal erstmal versteuert. durch den doppelten betrag erhöhen sich ja nun deutlich -neben der lohnsteuer - auch die sozialversicherungsbeträge des ARBEITNEHMERS auf der abrechnung, die ja normalerweise annähernd durch 2 geteilt werden (arbeitgeber/arbeitnehmer).
wie ist das nun beim weihnachtsgeld, welches ja quasi ein „geschenk“ des arbeitgebers ist. wird auf der weihnachtsgeld abrechnung ebenfalls halbe-halbe gemacht, was die sozialversicherungsbeiträge angeht?
danke
mfg
Hallo,
wie ist das nun beim weihnachtsgeld, welches ja quasi ein
„geschenk“ des arbeitgebers ist. wird auf der weihnachtsgeld
abrechnung ebenfalls halbe-halbe gemacht, was die
sozialversicherungsbeiträge angeht?
vereinfacht gesagt: Ja. Der AG muss auch für Gratifikationen den AG Anteil der Sozialversicherungsbeträge abführen.
Gruß
S.J.
Hallo,
zusätzlich zu Steve’s Antwort:
wie ist das nun beim weihnachtsgeld, welches ja quasi ein
„geschenk“ des arbeitgebers ist.
Es gibt keine Geschenke des Arbeitgebers. Das Weihnachtsgeld ist einfach Teil der Bezahlung und wird auch so behandelt. Dadurch erwirbt der Arbeitnehmer auch Ansprüche für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung
Sonst könnte man ja jederzeit beliebig viele Anteile des Gehalts als Geschenk deklarieren und Sozialabgaben sparen.
Cheers, Felix
Hallo,
Es gibt keine Geschenke des Arbeitgebers. Das Weihnachtsgeld
ist einfach Teil der Bezahlung und wird auch so behandelt.
ich konnte dem Ursprungsposting nicht entnehmen, dass es eine vertragliche Vereinbarung zum Weihnachtsgeld gibt.
Und: Ja, es gibt Firmen, die Weihnachtsgeld oder Boni ganz freiwillig ohne jegliche Verpflichtung zahlen.
Wenn mir mein AG einfach einen bestimmten Betrag mehr überweist, als mir vertraglich zusteht, was ist das dann, wenn kein Geschenk?
Gruß
S.J.
dankeschön für alle antworten!
mfg
Hallo,
ich konnte dem Ursprungsposting nicht entnehmen, dass es eine
vertragliche Vereinbarung zum Weihnachtsgeld gibt.
Und: Ja, es gibt Firmen, die Weihnachtsgeld oder Boni ganz
freiwillig ohne jegliche Verpflichtung zahlen.
Was aber nichts daran ändert, dass sie aufgrund des bestehenden Vertragsverhältnisses erfolgen.
Wenn mir mein AG einfach einen bestimmten Betrag mehr
überweist, als mir vertraglich zusteht, was ist das dann, wenn
kein Geschenk?
Es geht wahrscheinlich nicht um die Frage, was es nicht ist. Der Arbeitgeber steht in einer vertraglichen Beziehung zum Arbeitnehmer. Und dieser erhält nur aus diesem Grund ein 13. Monatsgehalt, weil er vorher schon 12 erhalten hat.
Wenn der AG einfach jedem Bürger 1.000€ schenken würde, dann könnte man sich vielleicht noch streiten. Aber da wohl nur die Angestellten des AG in den Genuß eines 13. Monatsgehaltes kommen, entspringt diese Zahlung dem arbeitsvertraglichem Verhältnis.
Und da der Arbeitgeber das so behandelt hat, dann wird es wohl richtig sein. Wenn es eine Möglichkeit gäbe Gehaltsbestandteile sozialabgabenfrei auszuzahlen, dann würde das der AG sicher machen. Schließlich zahlt er ja auch die Hälfte der Abgaben und könnte die dann sparen.
Man könnte auch argumentieren, dass der AG dem AN mit der Zahlung ein Angebot gemacht hat, welches der AN angenommen hat. Also doch ein Vertrag.
Oder macht man im Laden vorher immer einen schriftlichen Vertrag darüber, was man beabsichtigt zu kaufen und was gezahlt werden soll?
Oder muss der AG mit jedem AN einen neuen Vertrag abschließen, wenn er eine Lohnerhöhung gewähren will?
Aber um solchen Diskussionen aus dem Weg zu gehen hat sich der Gesetzgeber wahrscheilich den § 14 SGB IV ausgedacht: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__14.html
Absatz 1: Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden.
Das dürfte alle Unklarheiten beseitigen.
Grüße
Reine Haarspalterei, die völlig am Thema vorbei geht.
Reine Haarspalterei, die völlig am Thema vorbei geht.
Stimmt. Das Thema war, ob Zahlungen des Arbeitgebers an der Arbeitnehmer als Geschenk deklariert werden könnten. § 14 SGB IV vereint das eindeutig. Es ist demnach vollkommen egal wie solche Zahlungen bezeichnet werden und ob eine vertragliche Verpflichtung bestand.
Genau: http://de.wikipedia.org/wiki/Geschenk
Ich habe zudem nie behauptet, dass darauf keine Abgaben zu zahlen wären.
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