Hallo,
ein Arbeitnehmer der zu 30.11. aus dem AVerhältnis ausscheidet hat doch nach BAT-O keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld, es sei denn: das ein neues AVerhältnis direkt im Anschluss im öffDienst begründet wird.
Nun die Frage: Gilt ein Krankenhaus der Caritas auch als öffDienst in dem Sinne?
Woran erkennt man denn den öffDienst? Am TV?
Hier werden „Arbeitsvertragrichtlinien des dt. Caritasverbandes“ angewandt.
Die Personalabteilung selbst gibt nur die Auskunft: „in Anlehnung an BAT…“
Vielen Dank
Veronika
Hallo Veronika!
Als Kern Deiner Anfrage habe ich herausgelesen: „Muss man bereits erhaltenes Weihnachtsgeld zurückzahlen, wenn man von einem öffentlichen Betrieb, der den BAT anwendet, in einen (kirchlichen) Betrieb wechselt, der die AVR Caritas anwendet?“
Falls ich Dich also richtig verstanden habe: Der Arbeitnehmer ist bei einem solchen Wechsel verpflichtet, Weihnachtsgeld zurückzuzahlen bzw. er erhält beim alten AG keines mehr (vom neuen natürlich auch nicht).
Woran man den öffentlichen Dienst erkennt? Frag ich mich in diesen Zeiten auch manchmal…
Gruß
Pauli
Hallo
Nun die Frage: Gilt ein Krankenhaus der Caritas auch als
öffDienst in dem Sinne?
Nein
Hier werden „Arbeitsvertragrichtlinien des dt.
Caritasverbandes“ angewandt.
Dann brauchst Du auch nicht den BAT. Ich mutmaße mal, daß bei Dir das folgende viel Sinnvoller ist:
http://www.diag-mav.org/arhilfen/gesetz/avr/avr.htm
Die Personalabteilung selbst gibt nur die Auskunft: „in
Anlehnung an BAT…“
Ich habe jetzt nicht akribisch gesucht, meine mich aber bzgl eines Anspruchs daran zu erinnern, daß man am 01.12. noch im Dienst sein muß. Das wäre bei Dir nicht der Fall.
Gruß,
LeoLo
Weihnachtsgeld - BAT-O
Hi!
AVR Caritas sind definitiv kein Öffentlicher Dienst im Sinne des Zuwendungs-Tarifvertrages (Ergänzung zum BAT). Jemand der dorthin „übertritt“ (so der richtige Begriff) hat keine Anspruch auf Zuwendung (=Weihnachtsgeld).
*ganzsicherbin*
D.