In einem Unternehmen haben die Mitarbeiter 30h Verträge, arbeiten allerdings 35h und bekommen die auch immer ausbezahlt.
Das Personal das vor der 30h Philispphie eingestellt wurde, haben noch 35h Verträge.
Beim Weihnachtsgeld bekommen die 30h das Geld vom 30h Grundgehalt und die 35h halt eben von ihrem Grundgehalt.
Ist das so rechtens gewohnheits oder gleichberechtigungsgrundsatz was Sonderzahlungen angeht?
Hallo
Was ist denn wo in welchem konkreten Wortlaut vereinbart?
Gruß,
LeoLo
30h im arbeitsvertrag,
aber alle, das heisst über 100 personen die 30h arbeiten, bekommen immer 35h ausbezahlt
Ungewöhnliche Vertragsklausel…
Gruß,
LeoLo