Weihnachtsgeld bei Betriebsbedingter kündigung

Guten Tag,
ein Mitarbeiter wird Betriebsbedingt gekündigt zum 31.12.2009.
Steht ihm da Weihnachtsgeld zu oder nicht.

Guten Tag,
ein Mitarbeiter wird Betriebsbedingt gekündigt zum 31.12.2009.
Steht ihm da Weihnachtsgeld zu oder nicht.

Hallo,

also erstmal ist es egal, wer gekündigt hat!

Jedoch gilt:

Nicht jede Firma MUSS WEihnachtsgeld bezahlen. Du hast ein Anrecht darauf, wenn es 1. in deinem Arbeitsvertrag steht oder 2. in 3 hintereinander folgenden Jahren immer gezahlt wurde.

Sollte dies zutreffen und du hast immer Weihnachtsgeld erhalten , dann bekommst du auch dieses Jahr Weihnachtsgeld. Du hast ja das Jahr über für die Firma gearbeitet bis zum 31.12.

ABER

Hier noch ein Auszug aus dem Internet

Kein Weihnachtsgeld bei gekündigtem Arbeitsverhältnis

Steht es laut einem arbeitsvertraglich wirksamen Freiwilligkeitsvorbehalt im Ermessen des Arbeitgebers, ob er in einem bestimmten Monat des Kalenderjahres Weihnachtsgeld zahlt, kann ein gekündigter Arbeitnehmer die Zahlung nur verlangen, wenn das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch bestand. Ein anteiliger Anspruch für jeden Monat des zuvor beendeten Arbeitsverhältnisses besteht ohne ausdrückliche Regelung in derartigen Fällen nicht.

Doris Fraccalvieri Urteil des BAG vom 10.12.2008 10 AZR 15/08 NJW 2009, 1369
Doris Fraccalvieri BAG
Doris Fraccalvieri 10 AZR 15/08

Guten Tag,
ein Mitarbeiter wird Betriebsbedingt gekündigt zum 31.12.2009.
Steht ihm da Weihnachtsgeld zu oder nicht.

Sofern dem Mitarbeiter das W-Geld gem. Arbeitsvertrag zusteht, ist dieses selbstverständlich auszuzahlen. Die Kündigung wirkt ja erst mit dem nächsten Jahr, so dass noch nicht einmal eine anteilige Auszahlung in Betracht kommt, sondern schlichtweg die volle Leistung.

Gruß

RA Koll

Super vielen Dank,
der Mitarbeiter (Ich :wink: ) hat mit dem Rechtsanwalt gedroht und jetzt wird es gezahlt.

Hallo Herr Koll,
in dem Vertrag des Mitarbeiters steht drin das, scheidet der Mitarbeiter bis zum 31.12.2009 aus steht ihm kein Weihnachtsgeld zu. Wie ich ihrer Antwort entnehmen konnte, wirkt die Kündigung erst zum nächsten Jahr. Die Firma sagt nun: der Mitarbeiter bekommt das Geld aber erst im Januar, ansonsten hat der Mitarbeiter Probleme mit dem Arbeitslosengeld.
Ist das so richtig?

Vielen Dank M.Prignitz

Hallo Herr Prignitz,

die Klausel in den Arbeitsvertrag ist unwirksam. Die Fälligkeit des Anspruchs auf Auszahlung dürfte spätestens mit Ihrem Ausscheiden gegeben sein. Auf das Arbeitslosengeld hat dies in keiner Weise Einfluss. Diese Aussage der Firma ist vollends fehlerhaft.

Beste Grüße

RA Koll