Hallo,
ich bräuchte Eure Hilfe.
Ich bekam am letzten Tag der Probezeit, am 31.10.2010, eine Kündigung. Die Kündigung muss vertragsgemäß mit der Frist von einem Monat zum 30.11.2010 wirksam werden. Im Vertrag wurde vereinbart, dass im November das Weihnachtsgeld ausbezahlt wird. Personalabteilung macht letzte Abrechnung zum 31.10.2010, als ob ich auch zu diesem Termin gekündigt bin und es wird kein Weihnachtgeld überwiesen. Im November habe ich noch meine Urlaubstage in Anspruch genommen und Rest als unbezahlter Urlaub.
Ich möchte wissen, ob ich Anspruch auf Weihnachtsgeld habe, wie im Vertrag geregelt ist und ob es zulässig ist, dass ich ofiziell zum 30.11. gekündigt bin und Abrechnung erfolgte bis am 31.10.
Im Vertrag seht auch : „Ist das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung gekündigt, besteht in keinem Falle ein Anspruch auf Gratifikationen“.
Ich bedanke mich für Eure Antworten und Tipps im Voraus
lionvel