Weihnachtsgeld bei der Kündigung

Hallo,

ich bräuchte Eure Hilfe.

Ich bekam am letzten Tag der Probezeit, am 31.10.2010, eine Kündigung. Die Kündigung muss vertragsgemäß mit der Frist von einem Monat zum 30.11.2010 wirksam werden. Im Vertrag wurde vereinbart, dass im November das Weihnachtsgeld ausbezahlt wird. Personalabteilung macht letzte Abrechnung zum 31.10.2010, als ob ich auch zu diesem Termin gekündigt bin und es wird kein Weihnachtgeld überwiesen. Im November habe ich noch meine Urlaubstage in Anspruch genommen und Rest als unbezahlter Urlaub.

Ich möchte wissen, ob ich Anspruch auf Weihnachtsgeld habe, wie im Vertrag geregelt ist und ob es zulässig ist, dass ich ofiziell zum 30.11. gekündigt bin und Abrechnung erfolgte bis am 31.10.
Im Vertrag seht auch : „Ist das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung gekündigt, besteht in keinem Falle ein Anspruch auf Gratifikationen“.

Ich bedanke mich für Eure Antworten und Tipps im Voraus

lionvel

Hallo, leider, da bin ich selbst nicht sicher.

Hi Lionvel,

wieso unbezahlten Urlaub. Wieso lässt Du Dich auf so einen Quatsch ein! Wenn die Firma Dich kündigt und Dich nicht mehr arbeiten lassen möchte, dann sollen die Dich wenigstens während der Freistellung bezahlen.

Kann es aber sein, dass in Deinem Arbeitsvertrag folgender Passus steht? „Das Arbeitsverhältnis wird für die Zeit vom XXX bis 31.10.2010 zur Probe eingegangen und endet mit Ablauf dieser Probezeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.“ Wenn dies so ist, und man Dir nur mitgeteilt, dass das Arbeitsverhältnis über die Probezeit hinaus nicht verlängert wird, hast Du keine Chance.

Das mit dem Weihnachtsgeld ist auf jeden Fall rechtens!

Schreibe ruhig, wenn Du weitere Fragen hast. Leider fehlen mir halt noch einige Angaben aus Deinem Arbeitsvertrag und Deiner Kündigung um rechtssicher zu antworten!

Sorry
Daniel

hallo,
leider weis ich in diesen dingen auch nicht bescheid,tut mir leid,

gruss georg

Hallo,

das ist Arbeitsrecht, ich mache Arbeitssicherheit.
Tut mir leid.

Hallo Daniel,

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mein Arbeitsvertrag war unbefristet.
Gekündigt wurde am letzten Tag der Probezeit am 31.10, aber sozusagen vorsorglich zum Letzten des nächsten Monats 30.11. Wie Arbeitgeber sagte: „… dass ich eventuell bei einem anderen Arbeitgeber gleich anfangen kann.“
Wie es sich rausgestellt hat, kam die Abrechnung aber zum 31.10. Sodass ich im November theoretisch irgendwoanders arbeiten durfte.
Meine Arbeitsgenehmigung für diese Stelle, die bereits bei Arbeitsamt in der Bearbeitung war, wurde seitens der Arbeitgeber zurückgerufen. Diese Genehmigung brauche ich als „nicht deutsche Arbeitnehmer“. Und jetzt hat der Abeitgeber mir telefonisch mitteilte, …" die Kündigung erfolgte, denn Sie keine Arbeitsgenehmigung zu dem Zeitpunkt hatten."
Ich bin einfach entsetzt…

Hallo lionvel
Bin für diese Anfrage der falsche Ansprechpartner.
Sorry
Gruß Beno

Hallo lionvel,
„Ist das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung gekündigt, besteht in keinem Falle ein Anspruch auf Gratifikationen“.
dieser Satz sollte Deine frage beantworten.

Gruß Ulli

Die Probezeitkündigung kann auch mit dem letzten Tag der Probezeit mit der verkürzten Kündigungsfrist der Probezeit ausgesprochen werden.

Das Weihnachtsgeld kommt imho mit der Novemberabrechnung. Dein Arbeitsvertrag ist bereits zum Zeitpunkt der Auszahlung gekündigt und steht dir somit nicht zu.

Hallo Liovel,

leider kann ich dir hier nicht weiterhelfen.

Viele Grüße
S.

Hallo,
da bin ich der falsche Ansprechpartner. Ich bin aus der Arbeitssicherheit und nicht Aebeitsrechtler.
MFG

Hallo,
habe dies Frage noch als unbeantwortet bei mir gefunden? Hatte aber eine Antwort geschrieben, na ja, Thema ist wahrscheinlich erledigt.
Sorry, falls keine Antwort da war.
Gruß
Heja