'Weihnachtsgeld' bei Kündigung zum 31.12

Hallo zusammen!
Meine Frage: Laut eines Arbeitsvertrags ist das Weihnachtsgeld „eine auf das Gehalt bezogene zusätzliche Leistung“, die bis 10. 12. eines Jahres gezahlt wird. Keinen Anspruch hat der Arbeitnehmer, wenn „das Arbeitsverhältnis […] vor dem 31.12. (endet)“.
Bedeutet das, dass bis zu diesem Datum keine Kündigung ausgesprochen worden sein darf oder das lediglich das Arbeitsverhältnis noch bestehen muss? Hätte der Arbeitnehmer Anspruch auf das zusätzliche Monatsgehalt, wenn er zum 31.12. kündigt? Und würde es einen Unterschied machen, wenn er am 2.1. kündigt?
Vielen Dank schonmal!

Hallo,

Laut eines Arbeitsvertrags ist das Weihnachtsgeld
„eine auf das Gehalt bezogene zusätzliche Leistung“, die bis
10. 12. eines Jahres gezahlt wird. Keinen Anspruch hat der
Arbeitnehmer, wenn „das Arbeitsverhältnis […] vor dem 31.12.
(endet)“.

Wo ist das Problem? Wenn man zum 31.12. kündigt, dann endet das Arbeitsverhältnis am 31.12. und nicht ‚‚vor‘‘ dem 31.12.

Hätte der Arbeitnehmer
Anspruch auf das zusätzliche Monatsgehalt, wenn er zum 31.12.
kündigt?

Wenn der hier wiedergegebene Wortlaut so stimmt, dann ja.

Und würde es einen Unterschied machen, wenn er am
2.1. kündigt?

Dann würde er wesentlich später aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden.

MfG

Vielen Dank für die Antwort! Ich habe gefragt, weil oft wohl sinngemäß in Verträgen steht, dass die Kündigung nicht vor dem 31.12. erfolgen darf. (Die 2. Frage zum 2.1. wäre auch nur dann von Interesse gewesen.) In dem Fall ist der Wortlaut aber so wie angegeben. Also danke nochmal!
Viele Grüße