Weihnachtsgeld / Betriebsverlagerung

Hallo!

Angenommen die GF entscheidet, dass ein Produktionsstandort zum 01.01.2008 verlegt werden soll.
Im Arbeitsvertrag steht möglicherweise der Passus „Der AG behält sich vor, dem AN auch andere Aufgaben zuzuweisen, die seinen Fähigkeiten und betriebl. Notwendigkeiten entsprechen.“

a) Ist hiermit eine Verpflichtung zum „mitziehen“ gegeben oder muss eine Änderungskündigung ausgesprochen werden?

b) Wenn eine Änderungskündigung ausgesprochen wird und diese vom AN nicht akzeptiert wird, weil keine Möglichkeit oder kein Wille zum „mitziehen“, hat der AN dann Anspruch auf das volle Weihnachtsgeld?
Wenn beispielsweise folgende Vereinbarung im AV steht: 13. Monatsgehalt, jeweils 50 % zahlbar zum 30.05. bzw. 30.11.,von Rückzhlg. steht nichts im Vertrag, aber evtl. folgender Satz "Diese Leistungen sind freiwillig und können jederzeit widerrufen werden - mit Hinweis auf anderen Passus, indem möglicherweise steht „Zhlg. von … liegt im freien Ermessen des AG und begründet keinen Rechtsanspruch, auch wenn die Zhlg. wiederholt ohne ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit erfolgte.“

Vielen Dank für Eure Antworten zu diesem fiktivem Fall.

Hallo,

Im Arbeitsvertrag steht möglicherweise der Passus „Der AG
behält sich vor, dem AN auch andere Aufgaben zuzuweisen, die
seinen Fähigkeiten und betriebl. Notwendigkeiten entsprechen.“

a) Ist hiermit eine Verpflichtung zum „mitziehen“ gegeben oder
muss eine Änderungskündigung ausgesprochen werden?

Der Passus sagt nichts zum Arbeitsort. Es ist aber die Frage, ob was zum Arbeitsort im Vertrag steht … und wenn ja, was.

Wenn eine Änderungskündigung ausgesprochen wird … hat der AN dann Anspruch auf das volle Weihnachtsgeld?

Das ergibt sich aus den vertraglichen Regelungen.

MfG

Hi,

angenommen über den Arbeitsort gibt es keine Angaben, jedoch gab es zum Zeitpunkt als der AV abgeschlossen wurde nur 1 Standort.
Erst durch den späteren Kauf durch eine Firmengruppe ergab sich eine Möglichkeit zum Standortwechsel ins Mutterwerk.
Der offizielle Standort hat sich jedoch nicht geändert, es gibt nur eine zusätzl. Postanschrift für die Geschäftsleitung (Mutterwerk) und Buchhaltung (Zentralisierung).
AV wurde 1 zu 1 übernommen, ohne zusätzliche Klauseln.

Es gibt keine weiteren Punkte oder Sätze, die sich mit dem 13. Monatsgehalt oder sonstigen Sonderzahlungen befassen.

Gruss

Hi,

angenommen über den Arbeitsort gibt es keine Angaben,

Mag zwar ne Kleinigkeit sein, aber eine die sich auswirkt. Siehe:

„Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.“

http://bundesrecht.juris.de/gewo/__106.html

Das mit dem „billigem Ermessen“ überlass ich zur Erklärung den Spezialisten hier. :wink:

jedoch
gab es zum Zeitpunkt als der AV abgeschlossen wurde nur 1
Standort.

Dann weiß man ja für die Zukunft, auf was für „Kleinigkeiten“ man im Vertrag u.a. so achten sollte.

MfG

Okay, verstanden…

Aber was ist jetzt mit dem Anspruch auf das Weihnachtsgeld?

Ich kann mich erinnern, dass freiwillige Leistungen, die über Jahre hinweg regelmäßig bezahlt wurden, zwar eingestellt werden können, aber hierfür eine Informationspflicht von 4 Wochen vor Auszahlungstermin vorliegt.

Gilt diese Regelung noch?

Danke.

Danke für die Antwort…

Aber was ist mit dem Anspruch auf das Weihnachtsgeld?

grüsse

Hi!

Aber was ist jetzt mit dem Anspruch auf das Weihnachtsgeld?

Wenn zu einer Rückzahlung bei Kündigung nix vereinbart ist, sollte man es auch behalten können!

LG
Guido