Weihnachtsgeld einbehalten

Hallo, kann mir jemand helfen. Bin eigentlich seit ende September im Krankengeld, da ich aber schon diese Jahr öfter wegen der gleichen Krankheit krank war, bin ich schon seit ende August im Krankengeld. Dadurch habe ich natürlich ein Überzahlung meines Lohnes. Meine Firma hat mir geschrieben, das sie mir das nächstes Jahr abziehen oder ich kann es in Raten abzahlen. Nun mein Problem, sie haben mir mein Weihnachtsgeld nicht ausgezahlt. Dürfen sie es ohne weiteres einbehalten, ohne mich zu informieren.

Die Geschichte mit den zwei unjterschiedlichen Terminen beim Thema Krankengeld verstehe ich nicht, aber wenn die Firma Dir zuviel gezahlt hatte, dann darf sie das natürlich mit dem Dir zu zahlenden Geld verrechnen.

Und da Du im Moment ja keinen „normalen“ Monatslohn bekommst, sondern Krankengeld von der Kasse und das einzige Einkommen von der Firma das Weihnachtsgeld wäre, darf sie das natürlich auch zum Ausgleich Deiner „Schulden“ verwenden.

Lass’ es endlich !

Die Geschichte mit den zwei unjterschiedlichen Terminen beim
Thema Krankengeld verstehe ich nicht, aber wenn die Firma Dir
zuviel gezahlt hatte, dann darf sie das natürlich mit dem Dir
zu zahlenden Geld verrechnen.

Das ist falsch. Sofern der AG keinen Titel hat und der AN sich keiner unerlaubten Handlung schuldig gemacht hat, ist eine Aufrechnung rechtswidrig gem. § 394 BGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__394.html

Und da Du im Moment ja keinen „normalen“ Monatslohn bekommst,
sondern Krankengeld von der Kasse und das einzige Einkommen
von der Firma das Weihnachtsgeld wäre, darf sie das natürlich
auch zum Ausgleich Deiner „Schulden“ verwenden.

Ohne Titel (s.o.) sowieso nicht und selbst dann sind die Grenzen der §§ 850 - 850i ZPO zu beachten.
Für Werihnachtsgeld gibt es z.B. eine spezielle Pfändungsgrenze in § 850a Nr. 4 ZPO:
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850a.html

Du hast jetzt Deine Ahnungslosigkeit hier schon mehrfach eindrucksvoll nachgewiesen. Ist es Dir eigentlich egal, wenn Du mit dem Unsinn, den Du hier verzapfst, anderen Menschen schadest?
Oder läßt dein Geltungsbedürfnis die Einsicht deiner Unwissenheit nicht zu ?

Kopfschüttelnd,

Wolfgang

4 Like

Hallo,
ja, der Arbeitgeber verrechnet natürlich schnellstmöglich. Und informiert über die Überzahlung waren Sie ja. Da tut es " auch nicht so weh", wenn das Weihnachtsgeld zur Verrechnung genommen wird.
Gute Besserung.
MFG
Buki