Hallo,
gibt es im irrwitzigen deutschen Paragrafendschungel irgendeine vernünftige Möglichkeit, einem Praktikanten Weihnachtsgeld zu zahlen. Der Praktikant ist in einer überbetrieblichen Ausbildung (3 Jahre mit Berufsabschluss) und bekommt von der Schule aus Steuergeldern eine Ausbildungsvergütung. Dabei befindet er sich wie bei einem normalen Lehrling einen Teil seiner Zeit in der Schule und den anderen Teil im Betrieb. Der Betrieb hat den Praktikanten als vollkommen kostenfreien Dauerpraktikanten, da dieser ja bei der Schule als Lehrling angestellt ist.
Da der Praktikant aber seine Arbeit „zu vollster Zufriedenheit“ erledigt, würde der Betrieb auch diesem Praktikanten ein Weihnachtsgeld zukommen lassen. Dies aber nur dann, wenn dazu kein tagelanges Paragrafenstudium notwendig ist, sondern die Auszahlung mit erträglichem Aufwand möglich ist.
Falls die Beantwortung dieser Fragen nicht gesetzlich verboten ist, wäre ich für kurzfristige Tips dankbar, da die Lohnabrechnung ebenfalls kurzfristig ansteht. Sonst meckert die Krankenkasse, weil sie ihre Kohle nicht pünktlich am drittletzten Arbeitstag bekommt.
Gruß
Tilo
Hallo,
habe eine mail bekommen, dass eine Antwort auf meine Frage gelöscht wurde. Mir solls egal sein. Der Leidtragende ist der Praktikant, er bekommt dann eben nichts. Wenn die deutsche Bürokratie Weihnachtsgeld für ihn nicht vorsieht, dann eben nicht.
Im Namen des Praktikanten,
vielen Dank an die Mod.
Gruß
Tilo
PS: Ich könnte auch meinen Steuerberater anrufen. Leider war gestern Feiertag in Sachsen und jetzt ist die Lohnabrechnung durch.
Servus,
ist die deutsche Bürokratie eigentlich auch böse, wenn Sie Dir eine Arbeitskraft für lau besorgt?
Wenn ich jemandem einen Fünfziger geben will, nehme ich meinen Geldbeutel, hole einen Fünfziger raus und gebe ihm diesen.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
ist die deutsche Bürokratie eigentlich auch böse, wenn Sie Dir
eine Arbeitskraft für lau besorgt?
Ja, denn das ist Verschwendung von Steuergeldern. Ich hätte den Lehrling auch bezahlt. Während es aber vollkommen unbürokratisch funktioniert, jemanden für lau zu bekommen, ist es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, jemanden zu bezahlen.
Wenn ich jemandem einen Fünfziger geben will, nehme ich meinen
Geldbeutel, hole einen Fünfziger raus und gebe ihm diesen.
Da bei mir alles durch die Bücher geht, werde ich nicht darauf verzichten, Entgeldzahlungen steuerlich geltend zu machen, auch wenn es nur 3 Euro wären. Schwarzgeld habe ich nicht, auch wenn die regierenden Parteien es anders vorleben.
Aber ich wohne in Grenznähe und da hätte ich für die Zukunft eine ganz andere Idee…
Gruß
Tilo