ich hab als juristischer volllaie folgende frage:
in einem verein ist jemand als studentische hilfskraft eingestellt. das ganze läuft richtig mit arbeitsvertrag, 20 stunden pro woche, dienstplan, urlaubsgeld, krankheitsgeld, sozialversicherung und so weiter. ist also kein kneipenjob, sondern schon was „ernstes“, brükratisches.
nun verteilt der verein, der sonst „normale“ berufs-arbeitskräfte und ehrenamtliche beschäftigt, weihnachtsgeld. die studentischen hilfskräfte bekommen nichts, es war bisher nie ein thema, es wurde ihnen also auch nicht gesagt, daß sie keins bekommen.
frage: haben die stud. hilfskräfte in ihrer position als ein recht darauf, auch weihnachtsgeld zu bekommen?
bei einer google-recherche fand ich den §4 des TzBfG, der einerseits davon spricht daß „…ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden darf als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer.“
vor allem heisst es aber da: "Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht. "
andererseits spricht das gesetz ja nur von teilzeitbeschäftigten.
also:
- fallen stud. hilfskräfte da darunter?
- haben die stud. hilfskräfte einen anspruch auf weihnachtsgratifikationen, wenn andere berufstätige dieses vereins diese auch bekommen?
vielen dank im voraus und ein schönes wochenende
micha
Hi!
Bevor man hier eine treffende Aussage geben kann:
Existiert ein Betriebs- oder Personalrat?
Existiert ein Tarifvertrag, der für alle Beschäftigten dort gilt?
Existiert vielleicht eine Betriebsvereinbarung über die Sonderzahlungen?
LG
Guido
Hi Michael!
Schmeiß bitte erstmal den Gedanken über Bord, dass Du ´nur´ eine studentische Hilfskraft bist. Du bist ein Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne, dessen Arbeitszeit halt einen anderen Umfang hat als die von „Vollzeitbeschäftigten“.
Ich hab ein paar Links rausgesucht, die Dir hoffentlich weiterhelfen:
http://www.sakowski.de/arb-r/arb-r06.html
http://www.jobware.de/ra/rf/wg/1.html
http://www.ra-kassing.de/arbeit/xmasgeld/wgelalg.htm
Hoffe, dass Du nun ein wenig mehr Durchblick erhälst.
Meine Meinung im kurzen: Machst Du dieselben oder ähnliche Tätigkeiten wie andere, die Weihnachtsgeld erhalten, hast Du einen Anspruch darauf.
Aber auchte auch auf die Fragen von Guido.
Schönes Wochenende und Gruß
Pauli
Hallo
Nur so zur Sicherheit: Ist die Tätigkeit ein Bestandteil des Studiums? (Also zum Beispiel ein vorgeschriebenes Parktikum)
Gruß,
LeoLo
nein. studium und arbeit haben nix miteinander zu tun, außer das die stud. hilfskraft jedes semester ne imma-bescheinigung wegen der steuer vorlegen muss.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Existiert ein Betriebs- oder Personalrat?
ja
Existiert ein Tarifvertrag, der für alle Beschäftigten dort
gilt?
Existiert vielleicht eine Betriebsvereinbarung über die
Sonderzahlungen?
weiß ich bald 
wenn ein arbeitnehmer fragen solcher art beim betriebsrat hätte, ist dieser dann automatisch zur verschwiegenheit ggü. dem arbeitgeber verpflichtet?
1000 dank
micha
Hi!
Nanu? Zweiter Account?
Existiert ein Betriebs- oder Personalrat?
ja
Bevor jetzt irgendein anderer Tipp kommt: Wende Dich an den BR!!!
Es ist durchaus nicht unmöglich, dass kein Tarif und keine BV gilt und dass einige Mitarbeiter Wihnachtsgeld im Arbeitsvertrag stehen haben, andere jedoch nicht! Und das sogar wirksam!!
wenn ein arbeitnehmer fragen solcher art beim betriebsrat
hätte, ist dieser dann automatisch zur verschwiegenheit ggü.
dem arbeitgeber verpflichtet?
http://www.neu-im-betriebsrat.de/index_visit.htm?inh…
LG
Guido
http://www.sakowski.de/arb-r/arb-r06.html
yeah! danke danke danke! *lechz*!
liebe dieses forum!
Hallo!
wenn ein arbeitnehmer fragen solcher art beim betriebsrat
hätte, ist dieser dann automatisch zur verschwiegenheit ggü.
dem arbeitgeber verpflichtet?
Wenn Du es wünscht, darf ein Betriebsrat nichts an niemanden weitergeben, was Du ihm anvertraust.
Das sage ich Dir als „hauptberuflicher“ Personal(Betriebs-)rat.
Gruß
Pauli
Hallo
nein. studium und arbeit haben nix miteinander zu tun, außer
das die stud. hilfskraft jedes semester ne imma-bescheinigung
wegen der steuer vorlegen muss.
Zumindest darf der Grund dafür, daß Du nichts bekommst, dann nicht der sein, daß Du eine studentische Aushilfskraft bist.
Gruß,
LeoLo
Hi!
Nanu? Zweiter Account?
ja, sorry, ein alter cookie auf einem alten rechner.
m.b. heisse ich hingegen wirklich.
Es ist durchaus nicht unmöglich, dass kein Tarif und keine BV
gilt und dass einige Mitarbeiter Wihnachtsgeld im
Arbeitsvertrag stehen haben, andere jedoch nicht! Und das
sogar wirksam!!
mit wirksam meinst du, daß o.g. verhalten des arbeitgebers legitim wäre?
Hi!
mit wirksam meinst du, daß o.g. verhalten des arbeitgebers
legitim wäre?
Ja! Aber daran, dass ich mich sehr vorsichtig ausgedrückt habe, kannst Du erkennen, dass es legitim sein kann, aber noch lange nicht muss!
Deshalb auch mein dringender Rat, den BR aufzusuchen, da dieser die Gegebenheiten im Unternehmen kennen sollte - was hier im Forum vermutlich niemand wirklich behaupten kann!
LG
Guido
Deshalb auch mein dringender Rat, den BR aufzusuchen, da
dieser die Gegebenheiten im Unternehmen kennen sollte - was
hier im Forum vermutlich niemand wirklich behaupten kann!
nein, nicht wirklich. werd ich auch tun, das bisher gesagte hat meiner vagen vermutung auf jeden fall in ein fundament gegossen…