Weihnachtsgeld im Mutterschutz

Hallo wer-weiss-was-Team,

Man nehme mal an, es wird
Mutterschutzgeld bis zum 01.12.2004 bezahlt.
Es ist eine freiwillige Zahlung laut Arbeitsvertrag, andere Kollegen haben z.B. Weihnachtsgeld/Leistungsprämie erhalten.
Mutterschutz besteht z.B. seid 27.07.2004.
Beschäftigung bei der Firma ist z.B. 02.07.2001, seid dem gab es immer Urlaubs/Weihnachtsgeld.
Jetzt meine Frage, würde Weihnachstgeld/Leistungsprämie zustehen???

MfG
Katja Krajewski

Hallo

Man nehme mal an, es wird
Mutterschutzgeld bis zum 01.12.2004 bezahlt.
Es ist eine freiwillige Zahlung laut Arbeitsvertrag, andere
Kollegen haben z.B. Weihnachtsgeld/Leistungsprämie erhalten.
Mutterschutz besteht z.B. seid 27.07.2004.
Beschäftigung bei der Firma ist z.B. 02.07.2001, seid dem gab
es immer Urlaubs/Weihnachtsgeld.
Jetzt meine Frage, würde Weihnachstgeld/Leistungsprämie
zustehen???

Weihnachtsgeld:
Zumindest kann die Begründung nicht der Mutterschutz sein. Elternzeit käme da schon eher in Betracht (also das Ruhen eines Arbeitsverhältnisses), aber davon hast Du nichts geschrieben. Zudem muß der Arbeitgeber vor dem Zeitpunkt der üblichen Auszahlung den Arbeitnehmer davon in Kenntnis setzen, daß er von dem Vorbehalt der Freiwilligkeit Gebrauch machen wird.

Leistungsprämie:
Kommt drauf an, was da genau wie vereinbart ist.

Gruß,
LeoLo