Nein, ist es nicht.
Nicht wegen des Mutterschutzes und sonst wohl auch nicht. Die wenigen denkbaren Einschränkungen werden hier nicht vorliegen.
Schließlich ist 5 Jahre lange gezahlt worden (3 Jahre reichten für einen Daueranspruch aus geübter Praxis).
Das ist angesichts der Tatsache, dass du mal so überhzaupt keine Ahnung hast, auf welcher Grundlage unter welchen Voraussetungen das Weihnachtsgeld gezahlt wird, eine mindestens mal gewagte Aussage!
Das ist pauschal falsch - mal unabhängig davon, dass du wohl den Begriff der betrieblichen Übung nicht gefunden hast.