Hallo,
folgender Fall: Privater Arbeitgeber zahlt regelmäßig im November ein Weihnachtsgeld
(wie üblich ausdrücklich freiwillig). Im Sept. verstirbt ein inzw. pensionierter Angestellter, der
regelmäßig Weihnachtsgeld erhielt.
Frage: Erlischt damit automatisch ein Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld durch die
Hinterbliebene, nur weil das Weihnachtsgeld üblicherweise erst im November ausgezahlt wird?
Weihnachtsgeld ist nach meinem Verständnis kein Entgelt nur zu Weihnachten, sondern
Entgeltbestandteil des gesamten Jahres, auch wenn die Höhe des Weihnachtsgeldes variabel
bleibt (und auch mal ausfallen kann). Was sagt die aktuelle Rechtsprechung dazu?
Dank für klärenden Hinweis.