Weihnachtsgeld nach § 40 Abs. 2 EStG besteuern?

Hallöchen,

nach einem Urteil des BFH (07.02.1997, IV R 3/96) sind Barzuwendungen bei einer Betriebsveranstaltung nur dann pauschal besteuerbar, wenn es sich um sog. zweckgebundenes Zehrgeld handelt.

Demnach ist es unzulässig, dass das Weihnachtsgeld in bar auf der Weihnachtsfeier überreicht wird und nach § 40 Abs. 2 EStG besteuert wird, weil hier die Zweckgebundenheit (z.B. Bezahlung des Essens) fehlt und die Betriebsveranstaltung nur als Gelegenheit genutzt wird das Weihnachtsgeld zu überreichen.

Weiß jemand, ob es dazu eine neuere Rechtsprechung gibt?

LG
S_E